Intelligente Energienetze

kritisch
weitere Maßnahmen erforderlich
unkritisch

Insgesamt zeigt sich, dass es bereits eine Vielzahl innovativer Ideen und Geschäftsmodelle für Intelligente Energienetze im Markt gibt, die jedoch zum Durchbruch klare staatliche Rahmenbedingungen beim Datenschutz, bei der Anreizregulierung und beim Rollout intelligenter Messsysteme benötigen. Liegen diese Rahmenbedingungen vor, wird im Markt ein Wettbewerb um die effizi­entesten Lösungen entfacht werden.

  • Digitalisierung der Energienetze

    Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet kontinuierlich voran. Heute sind fast alle Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien über Stromverteilnetze angeschlossen. Das entspricht einer Windkraft- und Photovoltaikleistung von etwa 75 GW, die vor Ort in der Regel nicht verbraucht wird. Dezentralität, Kleinteiligkeit und Volatilität der Erzeugung dieser Anlagen erhöhen die Komplexität der Energieversorgung.

    Mit der Zunahme dezentraler Erzeugungsanlagen wird sich diese Situation regional weiter verschärfen. Da es nicht wirtschaftlich ist, die Netze für die letzte erzeugte Kilowattstunde auszubauen, müssen neue, innovative Wege gefunden werden, die erneuerbaren Energien in die Netze und in den Energiemarkt zu integrieren. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) können in Verbindung mit neuen Planungsansätzen einen signifikanten Beitrag dazu leisten, die zunehmende Komplexität in der Stromversorgung stabil und sicher beherrschbar zu machen. So können IKT beispielsweise als „Enabler“ für ein Einspeisemanagement den konventionellen Netzausbau begrenzen und so zu Kosteneinsparungen führen.

    Verschiedene Studien haben deutlich aufgezeigt, dass die Digitalisierung des Energiemarkts zentral für das Gelingen der Energiewende ist.

  • Die Energiewende liefert den Lackmustest dafür, inwieweit es gelingt, den Ordnungsrahmen für die Digitalisierung einer kritischen Infrastruktur zu setzen, der nachfolgend von den Unternehmen im Wettbewerb um die effizientesten Lösungen ausgefüllt wird. So könnten Anreize entstehen, innovative Lösungen für kritische und datensensitive Anwendungen über Sparten und Branchen hinweg in Deutschland zu etablieren.

    Investitionsanreize für digitale Infrastrukturen

    Wesentlicher Baustein der Digitalisierung ist der Aufbau und sichere Betrieb neuer Infrastrukturen im Bereich des Messens, Steuerns und Kontrollierens von Netzelementen, Erzeugungsanlagen, Energiespeichern und Verbrauchsanlagen. Erst wenn es gelingt, die für die Stromversorgung zentralen Elemente miteinander sicher und stabil zu vernetzen, können Flexibilitätsmärkte und Stromeinsparungspotenziale entstehen, die in Kombination die Kosten beim Netzausbau und Betrieb dämpfen. Damit die Vernetzung gelingt, müssen die Unternehmen in neue Technologien und Infrastrukturen investieren. Diese Investitionen setzen jedoch die Anpassung des gesetzlichen Rahmens sowie der Regulierung einschließlich relevanter Marktprozesse voraus. Ziel muss es sein, bereits kurzfristig die Investitionen anzureizen, die langfristig ein effizientes und sicheres Stromversorgungssystem gewährleisten.

  • Aktuelle Anpassungsprozesse

    Die durch die Energiewende ausgelösten Anpassungsprozesse in den Bereichen Staat, Markt und Gesellschaft fallen sehr unterschiedlich aus:

    1. Anreizregulierung für (IKT)-Investitionen

    Erste Vorschläge zur Überarbeitung des Rechtsrahmens und der Anreizregulierung werden seit Anfang 2015 diskutiert. Es ist aber noch nicht absehbar, dass beispielsweise die Novellierung der Anreizregulierung tatsächlich dazu führt, dass auf Ebene der Verteilnetze Investitionen in neue, intelligente Infrastrukturen und Produkte ermöglicht werden. Von besonderer Bedeutung ist hier, dass die Transformation des Marktes und der Netze mit Unsicherheiten, mithin Risiken verbunden ist, die angemessen im Rechts- und Regulierungsrahmen zu berücksichtigen sind.

    2. Rechtliche Rahmensetzung für Marktrollen

    Die Digitalisierung des Energiemarktes führt zu einer veränderten Marktarchitektur mit neuen Funktionen und Verantwortlichkeiten. Seitens des Gesetzgebers ist zu prüfen, inwieweit bestehende Marktrollen mit neuen Aufgaben ausgestattet werden müssen oder ob es erforderlich ist, neue, zusätzliche wettbewerbliche Marktrollen zu definieren. Mit der Vorlage des Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende 1 sowie dem Weißbuch 2 liegen konkrete Vorschläge zur notwendigen Anpassung des rechtlichen Rahmens vor.

  • 3. Branchenübergreifende Errichtung und Nutzung der IKT-Infrastruktur

    Mit der verzögerten, jedoch nunmehr absehbaren Einführung intelligenter Messsysteme im Bereich der Stromversorgung besteht die Option, eine sparten- und branchenübergreifende Plattform für kritische Anwendungen sowie Anwendungen mit einem hohen Datenschutzniveau (z. B. Smart Home) in Deutschland zu etablieren. Insofern bietet die Energiewende Anreize, in neue Infrastrukturen zu investieren, die sich durch ein hohes Sicherheitsniveau und eine hohe systemische Verfügbarkeit auszeichnen und mit dem Smart Meter Gateway über einen Anschlusspunkt für verschiedene Dienste verfügen, der einen hohen Datenschutz für Kunden gewährleistet. Dies sollte bei der Abfassung des gesetzlichen Rahmens für das intelligente Messwesen berücksichtigt werden. Deutschland könnte so einen Beitrag für mehr „digitale Souveränität“ von Bürgern leisten.

    4. Nutzen und Akzeptanz intelligenter Energienetze

    Entscheidend für die Akzeptanz der Digitalisierung ist der unmittelbare Nutzen beim Verbraucher. Politik und Industrie müssen hier gemeinsam die richtigen Weichen stellen. Datenschutz und Datensicherheit sind ein weiterer Schlüssel zur Akzeptanz.

Status und Fortschritt priorisierter Handlungsfelder

Im Rahmen des Stakeholder Peer Reviews wurden priorisierte Themen zu Intelligenten Energienetzen vertiefend betrachtet. Folgende Detailbeschreibungen und Bewertungen bilden diese Schwerpunktsetzung ab.

Status
weitere Maßnahmen erforderlich
Umsetzung
am Anfang
Aktuell
hohe Dringlichkeit
Smart Meter Rollout

Der Rollout von intelligenten Stromzählern, sogenannten Smart Metern, bei größeren Verbrauchern und Einspeisern sowie an netzdienlichen Messpunkten ist ein wesentlicher Baustein für den Erfolg der Energiewende. Dies sah schon das 3. Richtlinienpaket zum Binnenmarkt für Energie aus Brüssel von 2009 vor. Deutschland hat 2011 entsprechend eine gesetzliche Einbauverpflichtung für Endkunden beschlossen (Verbrauch > 6.000 kWh/Jahr, Neubau/Renovierung, EEG/KWKG-Anlagen und gegebenenfalls weitere Fälle).

Die Umsetzung in Deutschland zieht sich allerdings wesentlich länger hin als gedacht. Nachdem das BMWi im Sommer 2013 eine Kosten-Nutzen-Analyse veröffentlicht hat, die zu dem Ergebnis gekommen ist, dass zumindest ein selektiver Rollout von Smart Metern in Deutschland für alle Beteiligten vorteilhaft ist, hat das BMWi erst im Frühjahr 2015 Eckpunkte für das Verordnungspaket Intelligente Energienetze mit Details zum Rollout von Smart Metern veröffentlicht. Parallel hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein hochkomplexes Konzept für Datenschutz und Datensicherheit des Smart Meter Gateway ausgearbeitet.

Nun warten sowohl die IKT- als auch die Energiebranche auf die Fertigstellung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende, das im Entwurf der Bundesregierung als wesentlichen Bestandteil ein neues Messstellenbetriebsgesetz enthält, damit endlich mit dem Rollout begonnen werden kann. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen nun so schnell wie möglich finalisiert und verabschiedet werden.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) weist darauf hin, dass sich der Smart Meter Rollout um weitere zwei bis drei Jahre verzögern könnte, da man dort erst nach Vorliegen eines Kabinettsentwurfs mit der Überarbeitung der Marktkommunikation beginnen werde. Die BNetzA sollte jetzt zügig und ohne weitere Verzögerung gemeinsam mit allen Beteiligten die Marktkommunikation angemessen weiterentwickeln, sodass die Geräte schnellstmöglich betrieben werden können. In diesem Zusammenhang sollten die bewährten Kommunikationswege über die Verteilnetzbetreiber beibehalten und weiterentwickelt werden, da eine Übertragung auf die Transportnetzbetreiber eine weitgehende Überarbeitung der Marktkommunikation erfordern würde.

Die Verzögerungen in den letzten Jahren und die anhaltende Unsicherheit über den Rechtsrahmen haben zu einer besorgniserregenden Investitionszurückhaltung geführt. Dies hat einen Stillstand des Marktes in Deutschland zur Folge und gefährdet massiv die Position deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb dieses Segments.

Status
kritisch
Umsetzung
fortgeschritten
Aktuell
hohe Dringlichkeit
Anreizregulierung für (IKT-)Investitionen

Die Energiewende erfordert erhebliche Investitionen in intelligente Verteilnetze als Plattform für zukünftige Märkte. Die entsprechenden Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine Weiterentwicklung der Anreizregulierung sind jedoch nicht dazu geeignet, Investitionen der Verteilnetzbetreiber besser zu ermöglichen. Hier besteht erheblicher Korrekturbedarf.

Insbesondere beinhaltet der Übergang zu intelligenten Netzen erhebliche technische und regulatorische Risiken, die angemessen berücksichtigt werden müssen und im Fall des Risikoeintritts eventuell Sonderlösungen bedürfen.

Auch verschärft sich der Averch-Johnson-Effekt (zu hohe Kapitalintensität regulierter Unternehmen) in intelligenten Netzen, weil die erforderliche Substitution von Kapital- durch Betriebskosten gebremst wird. Hier müssen kurzfristig kompensierende Maßnahmen geprüft werden, etwa in Form spezieller Anreizmechanismen.

Status
weitere Maßnahmen erforderlich
Umsetzung
fortgeschritten
Aktuell
hohe Dringlichkeit
Rechtliche Rahmensetzung für Marktrollen

Seit der Liberalisierung haben sich die Struktur der Energiemärkte sowie die Marktprozesse stark gewandelt. Dieser Wandel, der auch zur Definition neuer Marktrollen führte, wird mit der Umsetzung der Energiewende und der Digitalisierung von Markt-, Steuerungs- und Kontrollprozessen weiter forciert.

Zur Übernahme und Integration von neuen Aufgaben z. B. im Rahmen des Flexibilitäts- und Speichermanagements ist zu prüfen, inwieweit bestehende Marktrollen mit neuen Aufgaben ausgestattet werden müssen oder ob es erforderlich ist, neue, zusätzliche Marktrollen (z. B. Aggregator) gesetzlich zu definieren.

Ebenso sind die Marktprozesse hinsichtlich ihrer Eignung und Effizienz zu überprüfen und zu ändern, um Innovationen zu ermöglichen und die damit verbundenen Investitionen zu fördern.

Mit der Vorlage des Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sowie dem Weißbuch liegen konkrete Vorschläge zur notwendigen Anpassung des rechtlichen Rahmens vor.

Status
weitere Maßnahmen erforderlich
Umsetzung
am Anfang
Aktuell
hohe Dringlichkeit
Geschäftsmodell für Errichtung und branchenübergreifende Nutzung der IKT-Infrastruktur

Die Einführung intelligenter Messsysteme im Bereich der Stromversorgung führt zu neuen Nutzungsmöglichkeiten, die dazu geeignet sind, die Kosten zu kompensieren. Können insbesondere die Smart Meter Gateways als universelle Kommunikationseinheit für mehrere Sparten, Abrechnungsmodelle oder Mehrwertdienste genutzt werden, ergeben sich weitere Einsparpotenziale und/oder ein zusätzlicher Kundennutzen. Deshalb kommt branchenübergreifenden Geschäftsmodellen, die die auszurollende Smart Meter Gateway-Infrastruktur nutzen, eine große Bedeutung zu.

Neben der Sicherung der Energieversorgung und Stabilisierung der Netzinfrastruktur sind die Nutzung von Synergien und die Entwicklung von Mehrwertdiensten enorm wichtig für die Akzeptanz des Smart Meter Rollouts in der Bevölkerung und für die Generierung von zusätzlichen Ertragspotenzialen für die Marktakteure. Um Mehrwertdienste entwickeln zu können, ist eine Mindestmenge von adressierbaren Nutzern und Anschlüssen erforderlich. Dieses Potenzial wird durch den Einbau intelligenter Messsysteme Zug um Zug geschaffen.

Mehrwertdienste in einer sicheren Umgebung sind z. B.: Energieeffizienzangebote, Home Automation, Optimierung des Energieeinkaufs, Gebäudemanagement, altersgerechtes Wohnen etc. Dafür ist insbesondere der hohe Sicherheitsstandard der eingebauten Kommunikationseinrichtungen – der Smart Meter Gateways – ein wesentlicher Erfolgsfaktor.

Synergien können insbesondere dadurch gehoben werden, dass möglichst viele Verbrauchstypen über das Smart Meter Gateway ausgelesen und übertragen werden. Entsprechende Geschäfts­modelle sollten gefördert werden. Wichtig ist die Ausweitung auf weitere Sparten wie z. B. Wärme und Wasser und die Offenheit für Mehrwert­dienste. Hier setzt der Entwurf für das DigiEnerWG3 bzw. das MsbG4 die richtigen Signale. Diese Offenheit darf allerdings nicht durch den Messstellenbe­treiber behindert werden.

Status
weitere Maßnahmen erforderlich
Umsetzung
am Anfang
Institutionalisierung nationaler Dialog und Informationskampagne Intelligente Energienetze

Entscheidend für die Akzeptanz der Digitalisierung ist der unmittelbare Nutzen beim Verbraucher. Im hochregulierten Energiemarkt müssen dafür Politik und Industrie gemeinsam die richtigen Weichen stellen.

Ein Dialog zur Digitalisierung über die Energiewende-Plattformen im BMWi hinaus fand bislang nicht statt. Aufgrund der erheblichen Verzögerungen beim Rechtsrahmen für Intelligente Netze und Zähler wurden weder von der Wirtschaft noch von der Bundespolitik größere Informationskampagnen gestartet. Dabei ist ein früher Dialog mit den Nutzern im Bereich der regulierten Industrien essenziell. Hier sind jetzt beide Akteure gefordert. Zugleich sind die Kenntnisse über die Möglich­keiten einer digitalen Energiewende in der Bevölkerung noch gering.

Datenschutz und Datensicherheit sind neben schnell realisierbarem Nutzen der Schlüssel zur Akzeptanz. Gerade im Bereich der Energienetze sind hier grundsätzlich viele unterschiedliche Ausgestaltungen möglich. Es wurden umfangreiche Vorarbeiten geleistet, um etwa ein dem deutschen Datenschutzrecht entsprechendes Smart Metering zu ermöglichen.

Diese erheblichen Vorarbeiten für Privacy by design und Privacy by default müssen jetzt einfach und verständlich dargestellt werden. Mangels Kenntnis des genauen rechtlichen Rahmens ist dies bislang nur in Ansätzen möglich. Hier muss ein Schwerpunkt der Kommunikation liegen.

Für die Teilnahme an der Energiewende auf Verbrauchsseite fehlen heute noch vielerlei Prozesse und Bilanzierungsmethoden. Erst wenn diese von Industrie und Politik erarbeitet sind, können die Möglichkeiten der Partizipation durch Digitalisierung voll ausgeschöpft werden. Die Branche wartet hier auf den Startschuss durch die Politik bzw. die Bundesnetzagentur.

Im Bereich des optimierten Energienetzausbaus durch IKT sind im Grün- und im Weißbuch Strommarkt des BMWi erste interessante Ansätze enthalten, wie etwa der 3 %-Ansatz für geringeren Verteilnetzausbau. Diese scheinen jedoch für eine Bewertung noch nicht hinreichend ausspezifiziert. Grundsätzlich sollte stärker vermittelt werden, dass durch Digitalisierung und Interaktion erheblicher kostenintensiver Verteilnetzausbau vermieden werden kann.

Status und Fortschritt nach Zielbildern 2020

Die nachfolgenden Detailbetrachtungen zeigen die von der Projektgruppe „Intelligente Energienetze“ erarbeiteten Zielbilder für den in 2020 angestrebten Zustand des Energiesektors in den strategischen Ebenen. Nebenstehend wird der aktuelle Status und die Umsetzung ausgehend von diesem Zielbild bewertet. Detailbeschreibungen der Zielbilder/Zielbildbausteine finden Sie im Ergebnisbericht 20135

Zielbild der gesellschaftlichen Ebene
2020 sind die gesellschaftlichen Herausforderungen durch den Umbau der Energieversorgung bewältigt. Die Bürger und Bürgerinnen verstehen sich als eigenständig agierender Teil des Energienetzes und sind an relevanten Entscheidungen beteiligt. Wesentliche Zielbildbausteine sind:
  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Energieautarkie gesellschaftsverträglich machen

    Energieautarkie und Eigenverbrauch werden immer beliebter und sind Teil der Energiewende. Eine schlüssige Integration in das Energiesystem bezüglich Reststromvermarktung, Umlagen und Kommunikation fehlt bislang

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    fortgeschritten

    Optimierter Energienetzausbau unter effizienter Einbindung von IKT erhöht die -gesellschaftliche Akzeptanz

    Der in den nächsten zehn Jahren notwendige Verteilnetzausbau kann durch intelligente Informations- und Kommunikationstechnologien um 55 % reduziert werden. Rechtsrahmen und Kommunikation dieser Möglichkeiten fehlen bislang trotz möglicher vermiedener Investitionen in zweistelliger Milliardenhöhe.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    fortgeschritten

    Fachkräftebedarf decken

    Mit der Konvergenz von Energie- und IKT-Branche muss auch die Ausbildung der Facharbeitskräfte mittelfristig beide Bereiche gleichwertig abdecken. Es gibt erste Aufbaustudiengänge, jedoch noch kein einheit-liches Berufsbild.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang
    Aktuell
    hohe Dringlichkeit

    Partizipation fördern

    Die höhere und einfachere Verfügbarkeit von Daten erlaubt die deutlich vereinfachte Teilnahme am Energiesystem. Obwohl Teilnahme und Akzeptanz Hand in Hand gehen, werden diese Möglichkeiten von Politik und Wirtschaft bislang kaum genutzt.

Zielbild der rechtlich/regulatorischen Ebene
2020 sind die Rahmenbedingungen für Marktrollen und Kommunikationsplattformen angepasst worden und funktionieren als Basis für das umgebaute Energiesystem. Der Umgang mit den in vielen Bereichen neu anfallenden Daten sowie Verantwortlichkeiten und Kompetenzen ist in Form von Gesetzen, Verordnungen und Regulierung geregelt. Investitionssicherheit für die Marktrollen ist durch den Rechtsrahmen geschaffen. Wesentliche Zielbildbausteine sind:
  • Status
    kritisch
    Umsetzung
    am Anfang

    Rahmenbedingungen für Plattformen festlegen

    Plattformen zur diskriminierungsfreien Bereitstellung von Energienetzdaten stellen zukünftig eine wichtige Funktion der Produktgenerierung dar. Aus Schnittstellengründen wird die Anzahl der Plattformen in Deutschland auf wenige Akteure beschränkt sein. Aktuell gibt es zwar eine Marktkommunikation, jedoch keine konkreten Rahmenbedingungen für Plattformen.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    fortgeschritten

    Datenschutz und -sicherheit gewährleisten

    Existierende Datenschutzgesetze adressieren intelligente Energiesysteme bislang nicht. Mit dem Digitalisierungsgesetz sind entsprechende Maßnahmen für technische Datensicherheit und Datenschutz in Vorbereitung.

  • Status
    kritisch
    Umsetzung
    fortgeschritten
    Aktuell
    hohe Dringlichkeit

    Optimales Anreizsystem für Investitionen in IKT setzen

    Die Weiterentwicklung der Anreizregulierung wurde im Jahr 2015 angestoßen. Derzeit ist aber nicht erkennbar, dass dadurch die Investitionsbedingungen insbesondere für IKT so verbessert würden, wie es erforderlich wäre, um Intelligente Netze realisieren zu können.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    fortgeschritten

    Ordnungsrahmen für Marktrollen schaffen

    Der bestehende Ordnungsrahmen deckt die mit der Digitalisierung entstehenden Marktprozesse bisher nicht ab. Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende sowie dem Weißbuch liegen erste Ansätze zur Anpassung des Ordnungsrahmens vor.

Zielbild der Business-Ebene
2020 hat ein neue Marktarchitektur zum Eintritt neuer Akteure, intensiveren Austauschbeziehungen und innovativen Geschäftsmodellen für netz- und endkundenorientierte Dienste geführt. Wesentliche Herausforderungen des umgebauten Energiesystems, z. B. Netzstabilität, werden effizient und zuverlässig über Marktmechanismen gelöst. Wesentliche Zielbildbausteine sind:
  • Status
    kritisch
    Umsetzung
    am Anfang

    Neue Akteure und Rollen etablieren

    Neue Rollenausprägungen gewinnen an Bedeutung, stoßen aber aufgrund veralteter Regularien an Grenzen. Erste Ansätze sind bei Aggregatoren und der neuen Rolle der Messstellenbetreiber erkennbar. Ein systematischer politischer und gesellschaftlicher Begleitprozess fehlt noch.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang
    Aktuell
    hohe Dringlichkeit

    Neue Geschäftsmodelle ermöglichen

    Die Transformation der Energiewirtschaft führt zu innovativen Ideen und Ansätzen für neue Geschäftsmodelle. Diese werden sich aber erst durchsetzen, wenn der Ordnungsrahmen beispielsweise die Vernetzung von Marktrollen ermöglicht und fördert.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    fortgeschritten

    International integrierte Geschäftsmodelle statt Insellösungen anstreben

    Internationale Standards unterstützen Interaktionen zwischen Regionen und Marktteilnehmern. Standardisierte Schnittstellen erhöhen das Synergiepotenzial und ermöglichen ein erweitertes Angebot und die Zukunftsfähigkeit. Diskussionen in verschiedenen Gremien wurden begonnen.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    fortgeschritten

    Erhöhte Marktdynamik schaffen

    Die Transformation der Energiewirtschaft bedingt einen neuen Ordnungsrahmen, der zum Ziel haben muss, Wettbewerb und infolgedessen Innovationen weiter zu fördern. Hier gibt es erste Ansätze.

Zielbild der Prozess-Ebene
Neue Geschäftsmodelle und Rollen benötigen entsprechende Prozesse und Lösungen. Ein Großteil von neuen Marktaktivitäten spielt sich dabei auf lokaler und regionaler Ebene im Verteilnetz ab. Die dazu erforderlichen Informationen werden 2020 für die einzelnen Marktrollen diskriminierungsfrei zugänglich gemacht sein. Wesentliche Zielbildbausteine sind:
  • Status
    kritisch
    Umsetzung
    am Anfang

    Akteursübergreifende Systeme für Datenmanagement und -verarbeitung errichten

    Die Einführung akteursübergreifender Systeme führt zu einer Neudefinition der Schnittstellen sowohl auf der Daten- als auch auf der Prozessseite. Noch zu schaffende Vorgaben können hierbei unterstützend wirken und den Findungsprozess deutlich abkürzen.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    fortgeschritten

    Prozess-Framework für Smart Grid und Smart Market etablieren

    Die Regulierungsbehörde ist noch davon zu überzeugen, dass sich Smart Grid und Smart Market -synchronisieren müssen. Parallel wurden Ansätze für ein Prozess-Framework vorgelegt (z. B. Ampelkonzept), deren technische Umsetzung derzeit erprobt wird.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    fortgeschritten

    Effiziente Prozesse gewährleisten Netzstabilität und Interaktion

    Im Zusammenhang mit dem Rollout intelligenter Messsysteme ist es erforderlich, die Prozesse anzupassen. Diese Aufgabe ist durch den Gesetzgeber erkannt, wird aber durch die Regulierungsbehörden noch nicht adressiert.

  • Status
    kritisch
    Umsetzung
    am Anfang

    Koordinierte nationale und internationale Aktivitäten durchführen

    Das Zielbild ist kaum erreichbar, da der Smart Meter Rollout nach dem Vorschlag des BMWI frühestens in 2017 bzw. in 2020 beginnen soll und auf nationalen Vorgaben beruhen wird. Ein Export dieser Vorgaben über die Grenzen hinaus erscheint bislang wenig realistisch.

Zielbild der technischen Ebene
Die Zunahme von dezentraler Energieerzeugung und von Marktaktivitäten führen zu einer erheblich höheren Komplexität der Energieversorgung. IKT ermöglicht 2020 den problemlosen Datenaustausch und das Zusammenspiel unterschiedlichster Akteure unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Wesentliche Zielbildbausteine sind:
  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    fortgeschritten

    Versorgungszuverlässigkeit wahren

    Die Versorgungszuverlässigkeit in den Verteilnetzen wird nach wie vor durch konventionellen Netzausbau gewährleistet. Eine Diskussion über intelligente, automatisierte Netzbetriebskonzepte hat begonnen, marktreife IKT-Lösungen dafür fehlen noch.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Rollenmodell zur IKT-Nutzung abbilden

    Rollenkonzept sowie rollenbasierte Nutzung der IKT-Infrastruktur der Energienetze, die Kollaboration der verschiedenen Akteure entlang der Wertschöpfungskette und die Integration von Netzbetreiber, Verbraucher und Flexibilitäten sind zu definieren. Erste Ansätze sind vorhanden.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    fortgeschritten

    Branchenübergreifende IKT-Standards einführen

    Mit dem Smart Grid Architecture Model hat die EU ein sinnvolles und umfassendes Rahmenwerk für den Aufbau eines zukünftigen Energiesystems vorgelegt, das auch IKT-Normen, -Standards und -Datenmodelle einschließt. Eine zunehmende Verbreitung und Nutzung des Modells ist beobachtbar.

  • Status
    kritisch
    Umsetzung
    fortgeschritten

    Dezentralisierung der Energienetzführung mittels IKT unterstützen

    IKT-Nutzung in Verteilnetzen ist bisher nur in Forschungsprojekten umgesetzt. Die Rahmenbedingungen und die Anreizregulierung zur Förderung von Investitionen befinden sich in der Diskussion.

  • Status
    kritisch
    Umsetzung
    am Anfang

    Effizienten Datenaustausch gewährleisten 

    Plattformen zur Bereitstellung dynamischer Informationen zum Energiesystem (Kontext-, Zustands-, Steuer- und Prognosedaten) für berechtigte Akteure existieren heute nicht. Erste Konzepte in diesem Bereich sind in der Diskussion.

Ergebnisse der Projektgruppe Intelligente Energienetze

2015

Status und Fortschritt Intelligenter Energienetze in Deutschland
PDF-Dokument anzeigen

2015

Nutzen und Anwendungen Intelligenter Energienetze
PDF-Dokument anzeigen

  1. Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (link)
  2. Ein Strommarkt für die Energiewende. Ergebnispapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Weißbuch) (link)
  3. Entwurf für ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
  4. Entwurf für ein Messstellenbetriebsgesetz
  5. Ergebnisbericht 2013: Projektgruppe Intelligente Energienetze(link)
Bewertungsschema
Status
kritisch
weitere Maßnahmen erforderlich
unkritisch
Umsetzung
am Anfang
fortgeschritten
abgeschlossen
Aktuell
hohe Dringlichkeit