Ein Jahr Digitalpakt Schule

Der Digitalpakt Schule mit einem Fördervolumen von insgesamt 5 Milliarden EURO wurde vor einem Jahr von der Bundesregierung verabschiedet. Seitdem haben nur 12 der 16 Bundesländer Förderanträge bewilligt. Allen voran hat Hamburg 116 Millionen freigegeben, Sachsen genehmigte knapp 15 Millionen. Die anderen Bundesländer kamen nur auf einstellige Fördersummen oder konnten keine Angaben nennen.

Eine aktuelle Umfrage unter Schülerinnen und Schülern in Deutschland bestätigt die fehlenden Investitionen im Bildungssektor. So gaben 59 % an, dass es am Einsatz digitaler Medien im Unterricht mangele. 56 % sagten, ihre Schule sei technisch schlecht ausgestattet.

Grundgesetzänderung für Digitalpakt Schule

Der einstimmige Beschluss des Bundesrates zur bereits vom Bundestag auf den Weg gebrachten Änderung des Grundgesetz-Artikels 104c ermöglicht nach monatelanger Verzögerung nun die Umsetzung des DigitalPakts Schule. Mit der Grundgesetz-Änderung kann der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.

Neben Investitionen in flächendeckende digitale Infrastrukturen an Deutschlands Schulen in Höhe von mindestens 5,5 Milliarden Euro, die größtenteils seitens des Bundes getätigt werden, verpflichten sich die Länder auf eine Fortbildung der Lehrkräfte, Anpassung der Bildungspläne und Weiterentwicklung des Unterrichts. Bund und Länder haben sich parallel zum Gesetzgebungsverfahren auf eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss sieht in Anerkennung der Bildungshoheit der Länder unter anderem vor, dass für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur abgeschwächte Kontrollrechte des Bundes im Vergleich zu anderen Bereichen gelten.

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BMWi-Förderprogramm zur Digitalisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) weitet die Sonderförderung zur Digitalisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) für den Bereich der Fort- und Weiterbildung aus. Die Erhöhung der Förderung erfolgt vor dem Hintergrund eines möglichst schnellen Ausbaus der digitalen Ausstattung von ÜBS im Bereich Fort- und Weiterbildung sowie einer grundlegenden technischen Modernisierung des bundesweiten Netzwerks der Berufsbildungsstätten. Ziel ist es, neben Fachkräften auch Handwerksmeister und Führungspersonen zu erreichen und digitales Know-how in die kleinen und mittleren Betriebe zu bringen.

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Gesetzentwurf zur Schaffung eines Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“

Mit dem Regierungsentwurf eines Digitalinfrastrukturfondsgesetzes (DIFG) soll ein Sondervermögen des Bundes eingerichtet werden, welches der Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie der Gewährung von Finanzhilfen an die Länder dient. Durch die Schaffung von Investitionsanreizen soll der Ausbau von Gigabitnetzen auf Glasfaserbasis insbesondere in ländlichen Regionen unterstützt werden. Die Gewährung von Finanzhilfen soll mit dem Ziel des Aufbaus und der Verbesserung der digitalen Infrastruktur von Schulen erfolgen.

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Gesetzesentwurf

 

Kultusministerkonferenz benennt Eckpunkte zum „DigitalPaktSchule“

Die Kultusministerkonferenz der Bundesländer hat erste Eckpunkte für die Ausgestaltung des „DigitalPaktSchule“ vorgestellt. Schwerpunkt ist die „Bildung in der digitalen Welt im Bereich der Schule“. Der Digitalpakt soll zwischen 2018 und 2022 massive Investitionen in die digitale Ausstattung der rund 40.000 Schulen in Deutschland ermöglichen. Dabei sichern die Bundesländer als ihren Beitrag zum „DigitalPaktSchule“ die Qualifizierung des Lehrpersonals zu. Vorausgegangen war die Initiative von Bundesministerin Prof. Johanna Wanka, in den kommenden Jahren fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen bereitzustellen.

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Kabinettbeschluss zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) reformiert die Schrankenregelungen im Urhebergesetz zugunsten von Bildung, Wissenschaft und Institutionen (z.B. Bibliotheken und Archive). Die bestehenden Schranken des Urheberrechts sollen damit an die veränderten Erfordernisse der Digitalisierung angepasst werden. Die neuen Vorschriften regeln, in welchen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke wie Bücher, Aufsätze oder Filme im öffentlichen Interesse (etwa in der Hochschullehre oder der Forschung) genutzt werden können. So sollen beispielsweise Lehrer und Forscher künftig 15 Prozent eines Werks kopieren oder in elektronische Semesterapparate einstellen und damit öffentlich zugänglich machen dürfen.

Quellen: https://www.bmbf.de/de/bundesforschungsministerin-wanka-zum-kabinettbeschluss-zum-gesetz-zur-angleichung-des-4082.html

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz

Welche digitalen Kompetenzen müssen Menschen in Schule, Ausbildung und Studium heute und in Zukunft erwerben, um ihr berufliches und soziales Leben gestalten zu können? Die Kultusministerkonferenz (KMK) legt mit ihrer Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ ein Handlungskonzept vor, welches das Lernen im Kontext der zunehmenden Digitalisierung von Gesellschaft und Arbeitswelt sowie das kritische Reflektieren darüber zu integralen Bestandteilen des Bildungsauftrages macht. Die KMK beschreibt in ihrer Strategie Handlungsfelder und Ziele für Länder, Bund, Kommunen und Schulträger sowie Schulen. In diesen Handlungsfeldern werden die Länder in Zusammenarbeit mit allen anderen Akteuren die nächsten Schritte zur Umsetzung des digitalen Lernens einleiten. Aufgabe der Länder ist es dabei, in den Bildungsplänen der verschiedenen Unterrichtsfächer die angestrebten digitalen Medienkompetenzen der Schülerinnen und Schüler als Bildungsziele zu verankern. Eine gemeinsame Aufgabe von Ländern, Bund und Schulträgern besteht darin, eine funktionssichere und leistungsfähige digitale Infrastruktur für Schulen sowie Schülerinnen und Schüler aufzubauen. Zugleich werden die Länder Aus- und Fortbildungsprogramme für Lehrerinnen und Lehrer ausarbeiten und umsetzen.

Quelle: https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/strategie-bildung-in-der-digitalen-welt.html

BMWi-Positionspapier „Digitale Bildung – Der Schlüssel zu einer Welt im Wandel“

Das vom BMWi veröffentlichte Positionspapier „Digitale Bildung – Der Schlüssel zu einer Welt im Wandel“ zeigt auf, wie digitale Bildung in der gesamten Bildungskette zu verankern ist – von der frühkindlichen Bildung über die allgemeine Schulbildung, die Berufs- und Hochschulausbildung sowie die betriebliche Weiterbildung. Enthalten ist u. a. die von Bundesminister Gabriel angekündigte bundesweite Ausstattungsinitiative „1.000 Berufsschulen 4.0“. Durch Investitionen in die Infrastruktur sollen die Berufsschulen in die Lage versetzt werden, digitale Lerninhalte zu vermitteln, die den jeweiligen Ausbildungsberufen und Anforderungen der betrieblichen Praxis entsprechen.

Quelle: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2016/20161116-bmwi-veroeffentlicht-positionspapier-digitale-bildung-der-schluessel-zu-einer-welt-im-wandel.html

BMBF-Digitalpakt#D und Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft

Die „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zeigt Chancen und Handlungsfelder auf, die der digitale Wandel für alle Bildungsbereiche von der frühkindlichen Bildung über Schule, berufliche Bildung und Hochschule bis zur Weiterbildung bietet. Um die Schulen in Deutschland flächendeckend in die Lage zu versetzen, digitale Bildung zu vermitteln, schlägt das BMBF einen DigitalPakt#D mit den Ländern vor. Das BMBF bietet demnach an, über einen Zeitraum von fünf Jahren mit rund fünf Milliarden Euro die rund 40.000 Grundschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen in Deutschland mit digitaler Ausstattung wie Breitbandanbindung, W-LAN und Geräten zu versorgen. Im Gegenzug sollen sich die Länder verpflichten, die entsprechenden pädagogischen Konzepte, die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie gemeinsame technische Standards umzusetzen.

Quelle: https://www.bmbf.de/de/sprung-nach-vorn-in-der-digitalen-bildung-3430.html