Die Gesamtübersicht
Die intelligente Vernetzung im Bereich der Energiewirtschaft kommt in Deutschland bislang kaum voran. Es fehlen die grundlegenden rechtlich/regulatorischen Rahmenbedingungen. Dies behindert die Aktivitäten in diesem Bereich nachhaltig.
Die für 2006 per Gesetz vorgesehene Einführung der elektronischen Gesundheitskarte samt Telematikinfrastruktur verzögert sich weiter. Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz [1.Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung] von 2012 fordert Abrechnungsmöglichkeiten für telemedizinische Leistungen, bis heute vergeblich.
Die drei Hemmnisse
– fehlender spezifischer Rechts-/Regulierungsrahmen,
– fehlende Breitbandverfügbarkeit und Netzcharakteristik mit einheitlicher Architektur sowie
– die fehlende gesellschaftliche Akzeptanz
verhindern die Umsetzung bis 2020.
Eine strategische, nachhaltige, innovative und operative Einbindung i. S. Intelligenter Bildungsnetze im Hochschulverbund fehlt. Bildung 4.0 und Hochschule 4.0 i. S. eines „Integrierten Informationsmanagements“ liegen bestenfalls konzeptionell vor.
In zentralen Politikfeldern der Verwaltungsmodernisierung sind weitere Anstrengungen notwendig. Aktuell ist beispielsweise nicht erkennbar, wie das gesetzliche Ziel einer elektronischen Akte bis 2020 erreicht werden kann.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom November 2015 setzt positive Signale zu wichtigen Themen und schafft Voraussetzungen für die erfolgreiche Digitalisierung der Energiewende. Das Gesetzgebungsverfahren muss nun schnell abgeschlossen werden.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines E-Health-Gesetzes enthält gute Ansätze, bleibt jedoch bei Vergütung, Interoperabilität und der elektronischen Patientenakte hinter den Möglichkeiten zurück.
Der Breitbandausbau findet ohne die essenziellen Anforderungen der Intelligenten Verkehrsnetze statt. Zaghafte Fortschritte bei der Nutzung des Mobilitätsdatenmarktplatzes (MDM) sind erkennbar. Es gibt keine verabschiedete Gesamtarchitektur für Intelligente Verkehrssysteme.
Bildungstechnologien an Hochschulen werden zunehmend kollaborativ, mobil und vernetzt genutzt. E-Learning-Systeme, Plattformen und Anwendungen der ersten Generation sind heute integraler Bestandteil digitaler Infrastrukturen an Hochschulen.
Mit dem E-Government-Gesetz des Bundes und den entsprechenden Gesetzen der Bundesländer wurden wichtige Rahmenbedingungen geschaffen. Positiv sind zudem die Entwicklungen zur stärkeren Berücksichtigung von Erprobungsräumen als Orten der Innovation und Transformation.
– Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Anfang 2016, um Start des Rollouts zu ermöglichen
– Überarbeitung der Anreizregulierungsverordnung, um Finanzierung von Investitionen in Digitalisierung sicherzustellen
– Bürger in den Dialog zur Digitalisierung der Energiewirtschaft stärker einbinden
– Flächendeckende Abrechenbarkeit von Telemedizin und Telekonsultation
– Sichern von Interoperabilität mit internationalen Standards in der Telematikinfrastruktur
– Einführung einer elektronischen Patientenakte als Schlüsselanwendung für intersektorale Versorgung und Brücke zur Smartphone-Welt
Im Rahmen der Maßnahme 14 der Strategie „Intelligente Vernetzung“ auf Basis der IT-Gipfel-Empfehlungen 2012 bis 2015 und des IVS-Aktionsplans:
– Einsetzung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe
– Erarbeitung, Ausgestaltung und Umsetzung einer Roadmap
– Ausweitung der Maßnahme 14 auf den Individualverkehr
– Aufbau eines Ökosystems mit 150 Mio. Euro Förderung pro Jahr von Bund und Ländern
– Fortschreibung und Optimierung des Hochschul-, Urheber- und Datenschutzrechts
– Kooperative Nutzung, Qualitätssicherung und Verrechnung digitaler Bildungsinhalte ermöglichen
– Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft, Beratung von Bund und Ländern fördern
– Ausreichende Finanzmittel für grundlegende Modernisierungsprojekte (z. B. elektronische Akte) bereitstellen
– Stärkere Berücksichtigung organisatorischer Gestaltungspotenziale durch IKT
– Größere Anstrengungen in den Bereichen Cloud Computing und Mobile Government
Nach Strategieebenen


weitere Maßnahmen erforderlich

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hohe Dringlichkeit


weitere Maßnahmen erforderlich

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hohe Dringlichkeit
Die Interaktion mit dem Energiesystem auf Verbrauchsseite steckt noch in den Kinderschuhen. Dabei kann durch Partizipation die Energiewende beschleunigt und durch Digitalisierung erheblicher Verteilnetzausbau vermieden werden.
Das Interesse am Potenzial der Telemedizin für eine wohnortnahe, hochqualitative medizinische Versorgung ist groß. Gegenwärtig hat die Diskussion durch die Digitale Agenda der Bundesregierung und das E-Health-Gesetz einen deutlichen Impuls erhalten.
Die Akzeptanz von intelligenten, vernetzten Mobilitätslösungen ist bei den Nutzern noch unzureichend, da auf Nutzerseite Vorteile nicht wahrgenommen werden. Das Verständnis für die Anwendungen und das Vertrauen in eine neutrale Datennutzung sind nicht gegeben.
Digitale Bildungsangebote sind grundständig verfügbar. Mobile Anwendungen und kollaborative Dienste werden vereinzelt genutzt. Strategien, Budgets und rechtliche Rahmenbedingungen für hochschul- und bundesländerübergreifende Aktivitäten hin zur Hochschule 4.0 im Sinne eines „Integrierten Informationsmanagements“ fehlen.
Im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Teilbereichen besteht in der öffentlichen Verwaltung ein deutlicher Entwicklungsrückstand in Bezug auf die Auseinandersetzung mit den Potenzialen und Herausforderungen der Digitalisierung.


kritisch

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Intelligente Verteilnetze erfordern Investitionen, die durch die Weiterentwicklung der Anreizregulierung besser zu ermöglichen sind. Darüber hinaus bedarf es einer Kompensation erhöhter Risiken und eines Anreizes, der Betriebskosten (IKT, Flexibilitäten) attraktiv gestaltet.
Die vollumfängliche Zulassung der momentan verbotenen Fernbehandlung nur über technische Mittel in Deutschland wird aktuell in der Bundesärztekammer diskutiert. Für die Realisierung muss der Ärztetag entscheiden.
Die Aktivitäten auf europäischer Ebene hinsichtlich einer Datenschutzverordnung laufen noch. Umfassende Maßnahmen zur Anpassung des Rechts-/Regulierungsrahmens in Bezug auf Privatsphäre, Datensicherheit und die Nutzung von Mobilitätsdaten fehlen jedoch.
Kooperationen zwischen Hochschulen und über Ländergrenzen hinweg werden politisch kaum unterstützt. Digitale Bildungsnetze stehen der gesetzlichen Regelung zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gegenüber. Eine europaweite Anerkennung digitaler Bildungsinhalte ist kompliziert.
Mit dem E-Government-Gesetz wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht. Notwendig ist nun eine grundlegende Novellierung des Verwaltungsverfahrens- bzw. Verwaltungskooperationsrechts.


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Die Marktteilnehmer diskutieren selbst Geschäftsmodelle, obwohl die rechtlichen/regulatorischen Rahmenbedingungen nicht ausdefiniert sind. IKT-Infrastruktur-Konzepte für übergreifende Nutzung werden im Expertenkreis diskutiert. Die Gesetzentwurfsdiskussion schafft eine erste Basis für neue Modelle/Akteure/Rollen.
Es gibt erste Modellregionen in Deutschland, in denen zurzeit die Translation von telemedizinischen Projekten in die Regelversorgung, finanziert von den Kostenträgern, stattfindet (z. B. Teleintensivmedizin in Aachen und Region).
Verfügbare Plattformen mit Mobilitätsdaten sind nur in Ansätzen vorhanden. Auf deren Basis sind durchgängige Mobilitätskonzepte notwendig. Es fehlen Rollen- und Betreibermodelle sowie Datenkoordinatoren, die Datenquellen erschließen.
Kooperationen zwischen Wirtschaft und Hochschulen haben erhebliches Ausbaupotenzial. Digitale Bildung wird nur in Einzelfällen als Möglichkeit der Zusammenarbeit verstanden. Neue Geschäftsmodelle entstehen in der Regel außerhalb von Hochschulen.
Trotz neuer technischer und rechtlicher Möglichkeiten wird die Konzeption, -Erprobung und Implementierung neuer Kooperationsformen und Geschäftsmodelle in der öffentlichen Verwaltung bisher nur unzureichend verfolgt.


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Die Prozess-Ebene bedarf noch erheblicher Anpassungen. Dies betrifft insbesondere die zum Teil zeitaufwendige Festlegung der Marktkommunikation und die entsprechende Anpassung von GPKE, MaBiS, Nachrichtenformaten, Zertifizierungsvorgaben und technischer Richtlinie.
Die Prozesse werden gegenwärtig noch deutlich gehemmt durch die fehlende standardisierte Interoperabilität, eine fehlende einheitliche elektronische Patientenakte und den inkompletten Breitbandausbau.
Die Aktivitäten bei IVS-Rahmenarchitektur und MDM reichen noch nicht aus, da sie nicht verkehrsträger- und prozessübergreifend flächendeckend vorhanden sind und somit nicht in jedem Fall verwertbare Datentransparenz schaffen.
Nationale Forschungszentren für digitale Bildungsnetze existieren nicht. Nur wenige Hochschulleitungen verstehen Education Governance als Führungsaufgabe. Gremien, Handlungsstrukturen, konkrete Prozesse, Maßnahmen und internationale Orientierung fehlen. Nachhaltige Finanzierung ist bislang die Ausnahme.
Prozessorientierung ist notwendig, aber nicht hinreichend. Es fehlen Konzepte und Strategien des Neudenkens der öffentlichen Verwaltung auf der Grundlage einer datenzentrierten Verwaltungsinformatik.


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In Pilotvorhaben werden Konzepte zur dezentralen, automatisierten Netzführung in Verteilnetzen mit hoher Erneuerbare-Energien-Einspeisung erprobt. Mit dem 3 %-Ansatz liegt erstmals ein rein IKT-basiertes Verfahren vor, das konventionellen Netzausbau ersetzen kann.
Der sich rasant entwickelnde technische Fortschritt sowie die Entwicklung der Genomanalyse, die Miniaturisierung der Sensoren sowie Computational Biosciences auf der Basis der Big-Data-Analytik garantieren viele Innovationen.
Eine deutschlandweite Gesamtarchitektur und notwendige Vorgaben für multimodale Mobilitätskonzepte fehlen. Aufgrund fehlender Vorgaben und Festlegungen aus anderen Strategieebenen ist nicht zu erwarten, dass alle Handlungsfelder bis 2020 umgesetzt sind.
Cloud-Technologien, kollaborative Dienste und mobile Anwendungen werden zunehmend eingesetzt. IT-Sicherheitsaspekte sind von großer Bedeutung. Neue Standards entwickeln sich vielversprechend, multimodale Inhalte werden sukzessive genutzt. Semantische Technologien und Learning-Analytics-Verfahren bestehen, kommen jedoch kaum zum Einsatz.
Trotz beträchtlicher Skaleneffekte (> 20.000 Verwaltungen mit teilweise identischen Aufgaben) werden IT-Lösungen nach wie vor nur selten verwaltungsübergreifend konzipiert, implementiert und genutzt.


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Der Smart Meter Rollout in Deutschland hat auch 2015 nicht begonnen, da nach wie vor die rechtlich-regulatorische Rahmensetzung nicht abgeschlossen ist. Der Markt ist fast gänzlich zum Erliegen gekommen, mit spürbaren Auswirkungen auf die Marktakteure.
- Interoperabilität/Standards in der Telematikinfrastruktur: Termin für Start der Tests im November fraglich
- Elektronische Patientenakte als Schlüsselanwendung für intersektorale Versorgung und Brücke zur Smartphone-Welt: Es gibt Ansätze für die Arzt-zu-Arzt-Akte; patientengesteuerte Akten werden von ausländischen Konzernen dominiert.
- Abrechenbarkeit Telemedizin/Telekonsultation: Ausweitung auf alle medizinischen Fachgebiete notwendig
- Vernetzter Datenaustausch für eine intelligente Mobilität
- Multimodalität durch Kompatibilität und Transparenz
- Umfassende Maßnahmen zur Anpassung des Rechts-/Regulierungsrahmens sind nicht erfolgt.
- Die Aktivitäten bei der IVS-Rahmenarchitektur und die Pilotierung des MDM reichen nicht, um Datenverfügbarkeit, -kompatibilität und -transparenz zu schaffen.
Bildungstechnologien der ersten Generation sind erfolgreich in Hochschulen und Wissenschaftsregionen integriert. Dringender Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der Weiterentwicklung zu intelligenten Bildungsnetzen. Innovationspotenziale von Start-ups sind hierfür zu nutzen.
Die Förderung von Innovations- und Erprobungsräumen bzw. Modellregionen sowie der Aufbau neuer Kompetenzen und Allianzen sind als Themen zwar erkannt, jedoch bisher nur unzureichend mit Maßnahmen untersetzt.






