Intelligente Bildungsnetze weisen ein hohes Innovationspotenzial für Hochschulen in Deutschland auf, das erst in Ansätzen genutzt wird. Ein breiter Einsatz in Forschung, Studium, Lehre und Weiterbildung bedarf strategischer Entscheidungen der Rektorate bzw. Präsidien. Zeitgemäße Regelungen zu Urheberrecht und Datenschutz (auch unter Beachtung europäischer Regulierungen) sind erforderlich. Die Hochschulgesetze der Länder sind den Anforderungen und Herausforderungen anzupassen. Der breitbandige Ausbau der IT-Infrastruktur ist flächendeckend zu realisieren.
Intelligente Bildungsnetze
Status und Fortschritt priorisierter Handlungsfelder
Im Rahmen des Stakeholder Peer Reviews wurden priorisierte Themen zu Intelligenten Bildungsnetzen vertiefend betrachtet. Folgende Detailbeschreibungen und Bewertungen bilden diese Schwerpunktsetzung ab.
weitere Maßnahmen erforderlich
fortgeschritten
Start-ups und digitale Entrepreneure sind aufgrund ihres Innovationspotenzials für die Entwicklung intelligenter Bildungsnetze wichtig. Der Zugang zu einem überwiegend staatlich regulierten Hochschulmarkt weist viele Hürden auf: Spezifische Governance, vielfältige Hochschulstrukturen, komplexe IT-Ausschreibungsverfahren, nicht auskömmliche Budgets und mangelnde Innovationsbereitschaft prägen das Bild deutscher Hochschulen. In Studium, Lehre und Weiterbildung finden sich überwiegend E-Learning-Anwendungen der ersten Generation wieder. Der Dialog zwischen Vertretern von Start-ups und Hochschulen ist zu intensivieren.
Zugänge zu Stakeholdern auf allen Ebenen sind zu ermöglichen, Schranken zu identifizieren und Empfehlungen an die Politik und die Hochschulverantwortlichen abzuleiten.
Der in 2014 begonnene Start-Up-Dialog „Intelligente Bildungsnetze“ für Jungunternehmer, Hochschulentscheider und Politikverantwortliche ist regelmäßig durchzuführen.
kritisch
fortgeschritten
Projekte zum Aufbau und Betrieb vernetzter Infrastrukturen für Open Educational Resources sowie zur Gestaltung von Bildungsmaterialien auf OER-Basis fokussieren derzeit technische sowie organisationale Anforderungen und ermitteln erstmals Kosten für Aufbau und Betrieb technologischer Systemkomponenten. In ersten Bundesländern kommen Cloud-Lösungen an Hochschulen und in Hochschulverbünden zum Einsatz, die eine sichere IT-Infrastrukturbasis für Studierende und Dozierende zur Verfügung stellen. Von der Etablierung flächendeckender, institutionsübergreifender Ökosysteme für digitale Bildung an Hochschulen ist man noch weit entfernt.
Dabei existieren trag-fähige Technologien zur großflächigen Vernetzung von E-Learning-Infrastrukturen, -Diensten und -Anwendungen, die derzeit in Deutschland jedoch nur punktuell genutzt werden.
Vernetzte E-Learning-Infrastrukturen sind im Hochschulverbund zu etablieren. Die Ausweitung in den europäischen Hochschulraum ist zu fördern.
weitere Maßnahmen erforderlich
fortgeschritten
Intelligente Bildungsnetze sind nicht auf die Bereitstellung digitaler Inhalte über Learning-Management-Systeme und internetbasierte Content Respositories einschränkbar. Vielmehr sind die individuelle und kollaborative Wissenskonstruktion wie auch die Kommunikation zwischen Lernenden und mit Lehrenden zu unterstützen. Kommunikation, Kooperation und Betreuung müssen daher gleichwertig zu digitalen Inhalten und Funktionen zur Unterstützung der Administration und des Managements gesetzt werden.
Bildungsangebote müssen durch intelligente Bildungsnetze unterstützt werden, digitale Bildungsangebote müssen zukünftig fester Bestandteil in Studium, Lehre und Weiterbildung an Hochschulen in Deutschland sein. Dem zunehmenden Einsatz mobiler Endgeräte (Smartphone, Tablet-PC) und dem damit veränderten Nutzungsverhalten von Studierenden und Dozierenden ist Rechnung zu tragen.
Kommunikation, Kollaboration und Betreuung sind heute Bestandteil digitaler Bildung. Qualifizierungsmaßnahmen für Dozierende sind hierfür auszuweiten.
kritisch
am Anfang
Voraussetzung für die Etablierung intelligenter Bildungsnetze, insbesondere für Shared Content und Shared Services, ist, dass publizierte digitale Inhalte rechtlich abgesichert, frei zugänglich und uneingeschränkt nachnutzbar sind. Handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lehr- und Lernmaterialien, ist eine Reform des bestehenden Urheberrechts im Sinne der aktuell diskutierten Wissenschaftsschranke erforderlich. In Studium, Lehre und Weiterbildung sind hierdurch spürbare Verbesserungen und deutliche Vereinfachungen gegenüber der bestehenden Gesetzgebung zu erwarten. Werden digitale Lehr- und Lernmaterialien als originäre Open-Access-Publikationen zur Verfügung gestellt, sind Verfahren zur Qualitätssicherung zu etablieren.
Kommerziell produzierte Open-Access-Publikationen sind hinsichtlich der Kostenentwicklung zu begrenzen; alle Formen verwertungsrechtlicher Restriktionen sind zu vermeiden.
Eine Reform des Urheberrechts ist zeitnah zu realisieren. Eine umfassende Open-Access-Strategie für digitale Lehr- und Lernmaterialien ist zu entwickeln und umzusetzen.
kritisch
fortgeschritten
Die Reform und Restrukturierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf Basis der grundgesetzlichen Regelung hat in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen neue Probleme aufgeworfen. Bei der Zusammenarbeit zwischen Bundesländern bzw. zwischen Hochschulen aus verschiedenen Bundesländern, die für eine bundesweite Hochschulvernetzung als Bedingung für intelligente Bildungsnetze erforderlich ist, werden kaum Fortschritte erkannt. Kooperationen existieren bisher zumeist punktuell und abhängig von Personen, nicht Institutionen.
Stimuliert durch interregionale oder nationale Förderprojekte sind sie selten nachhaltig und kommen über modellhafte Pilotierungen nicht hinaus. Einzelne Ausnahmen, wie die der Virtuellen Hochschule Bayern, bestehen zwar, sind aber trotz ihres Erfolgs als Modell nicht bundesweit übertragbar.
Das bestehende Kooperationsverbot wirft für die digitale Bildung an Hochschulen neue Probleme auf und ist zeitgemäßen Rahmenbedingungen anzupassen.
kritisch
am Anfang
Alle Erkenntnisse hinsichtlich der Bereitstellung digitaler Lehr- und Lernmedien zeigen, dass eine Standardisierung von Inhalten („One fits all“-Prinzip) nicht zielführend ist. Nur eine Diversifikation von Inhalten kann der faktischen Heterogenität der Lernvoraussetzungen, der Lernziele, der Lernbedingungen und der Lerninhalte von Studierenden Rechnung tragen. Seit zwei Dekaden stehen nunmehr Technologien zur Verfügung, die Methoden der Künstlichen Intelligenz nutzen, um Anpassungen von Lernsituationen an die Kompetenzen von Studierenden zu unterstützen.
Weitere Forschungsanstrengungen sind jedoch hinsichtlich adaptiver Lernmedien, mit denen der Heterogenität und Diversität von Lernenden an deutschen Hochschulen Rechnung getragen werden kann, ebenso notwendig wie auch hinsichtlich der wirksamen Gestaltung digitaler Lehr- und Lernmedien.
Die Diversität von Studierenden und die Individualisierung des Lernens erfordern verstärkte Forschungsanstrengungen hinsichtlich intelligent-adaptiver Bildungstechnologien.
Status und Fortschritt nach Zielbildern 2020
Die nachfolgenden Detailbetrachtungen zeigen die von der Projektgruppe „Intelligente Bildungsnetze“ erarbeiteten Zielbilder für den in 2020 angestrebten Zustand des Bildungssektors in den strategischen Ebenen. Nebenstehend wird der aktuelle Status und die Umsetzung ausgehend von diesem Zielbild bewertet. Detailbeschreibungen der Zielbilder/Zielbildbausteine finden Sie im Ergebnisbericht 2013.1
Ergebnisse der Projektgruppe Intelligente Bildungsnetze
2015
Status und Fortschritt Intelligenter Bildungsnetze in Deutschland
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2015
Nutzen und Anwendungen Intelligente Bildungsnetze
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2013
Ergebnisbericht 2013
Zielbilder Intelligenter Bildungsnetze
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