Intelligente Verwaltungsnetze

kritisch
weitere Maßnahmen erforderlich
unkritisch

In Bezug auf die Umsetzung der von der Bundesregierung im September 2015 beschlossenen Strategie „Intelligente Vernetzung“ kommt der öffentlichen Verwaltung in doppelter Hinsicht eine herausragende Bedeutung zu. Neben ihrer generellen Mitwirkungs- und Gestaltungsverantwortung hinsichtlich der Digitalisierung und Transformation zentraler Infrastrukturbereiche wie Energie, Gesundheit, Bildung oder Verkehr bildet die öffentliche Verwaltung mit ihren über 20.000 Behörden selbst eine Infrastrukturdomäne von herausragender gesellschaftlicher Bedeutung, die zudem einen erheblichen digitalen Entwicklungsrückstand aufweist.

  • Fortschreitende Digitalisierung, industrieller Wandel, demografische Entwicklung und Migration – grundlegende gesellschaftliche Rahmenbedingungen verändern sich und zwingen den Staat und die öffentliche Verwaltung zum Handeln. Auf allen föderalen Ebenen und in nahezu allen fachlichen Bereichen und Ressorts gilt es, auf veränderte Erwartungshaltungen und neue infrastrukturelle Anforderungen seitens der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen zu reagieren. Vor dem Hintergrund schwindender finanzieller und fachlicher Ressourcen1 ist es zudem dringend notwendig, die Potenziale der neuen technologischen Möglichkeiten optimal für die Verbesserung der Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns zu nutzen.

    Der Bund und die Länder haben die Herausforderungen, aber auch die bedeutenden Chancen einer umfassenden informationstechnischen Vernetzung erkannt und mit dem Artikel 91 c GG ein grundlegendes Gestaltungsgebot zum Aufbau der dazu notwendigen IT-Infrastrukturen im Bereich der öffentlichen Verwaltung verfassungsrechtlich verankert.

  • Mit E-Government-Gesetzen haben der Bund sowie zahlreiche Bundesländer wichtige Voraussetzungen für eine rechtssichere Abwicklung von Prozessen über das Internet sowie für eine ressort- und verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit auf der Basis elektronischer Prozesse und digitaler Akten geschaffen. In Bezug auf die praktische Anwendung der neuen rechtlichen und technischen Möglichkeiten besteht jedoch nach wie vor ein erheblicher Handlungsbedarf.

    Auch in Bezug auf die 2013 von der -Projektgruppe „Intelligente Verwaltungsnetze“ des Nationalen IT-Gipfels erarbeiteten Zielbilder ist der Entwicklungsfortschritt bisher nur gering. Die Gründe dafür liegen einerseits in der Tatsache, dass wesentliche von der Bundesregierung vorgelegte Strategien und Initiativen erst seit Ende 2014 greifen. Andererseits mangelt es im Bereich der öffentlichen Verwaltung im Vergleich zu anderen Domänen nach wie vor an notwendigen konzeptionellen Vorarbeiten, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie personellen und finanziellen Ressourcen.

  • Dennoch ist inzwischen auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung eine digitale Aufbruchstimmung wahrnehmbar. Dies betrifft aktuell in besonderer Weise Städte und Regionen, welche zunehmend die infrastrukturelle Tragweite, aber auch die vielfältigen Potenziale der Digitalisierung erkennen und diese z. B. im Rahmen von Smart-City-/Smart-Regions-Initiativen oder kommunalen digitalen Agenda-Prozessen angehen.

    Auf der Ebene des Bundes bzw. zahlreicher Bundesländer besteht im Gegensatz dazu vor allem in Bezug auf die notwendige Anpassung, Weiterentwicklung und Operationalisierung grundlegender IT- und Modernisierungsstrategien Handlungsbedarf. Dies betrifft z. B. folgende Aspekte:

    1. Der Fokus zahlreicher IT- und E-Government-Strategien liegt nach wie vor auf der Modernisierung einzelner Verwaltungen sowie bestehender Prozesse und Anwendungen statt auf der gezielten Identifizierung und Erschließung organisatorischer Gestaltungspotenziale auf der Grundlage neuer Arbeits- und Organisationsformen und des Prinzips einer umfassenden informationstechnischen Vernetzung.

    2. Trotz der inzwischen zahlreichen Beispiele aus anderen Domänen spielen datenzentrierte IT-Architekturen und Geschäftsmodelle (Cloud Computig, SaaS) im Bereich der öffentlichen Verwaltung bisher nur eine untergeordnete Rolle.

  • 3. Trotz erheblicher Effekte für den Abbau von Bürokratie kommt dem Thema Serviceintegration und Automatisierung von Berichtspflichten und Verwaltungsinteraktionen über standardisierte Schnittstellen – trotz erfolgreicher Prototypen – nach wie vor nur eine zu geringe Bedeutung zu.

    4. Die konzeptionelle Weiterentwicklung von Smart–City-Ansätzen zu Collaborative Countries findet in Deutschland noch nicht statt, sodass heutige Aufbauleistungen die Architekturbedarfe von morgen nur unzureichend berücksichtigen.

    5. Die Umsetzung strategischer Ziele bzw. gesetzlicher Vorgaben (z. B. Einführung der eAkte) ist nach wie vor nur unzureichend mit finanziellen Mitteln untersetzt. Zudem fehlen signifikante Anreize für die zielgerichtete Erschließung von Effizienzpotenzialen.

    6. Eine erfreuliche Entwicklung lässt sich in den von der Projektgruppe bearbeiteten Fokusthemen feststellen. Auf der Grundlage mehrerer aus dem IT-Gipfel-Prozess heraus entstandener Initiativen und einer entsprechenden Würdigung seitens des IT-Planungsrates (Beschluss 27/2014) haben sich drei Innovations- und Erprobungsräume als Orte der Innovation und Transformation konstituiert.

Status und Fortschritt priorisierter Handlungsfelder

Im Rahmen des Stakeholder Peer Reviews wurden priorisierte Themen zu Intelligenten Verwaltungsnetzen vertiefend betrachtet. Folgende Detailbeschreibungen und Bewertungen bilden diese Schwerpunktsetzung ab.

Status
weitere Maßnahmen erforderlich
Umsetzung
fortgeschritten
Aktuell
hohe Dringlichkeit
Erprobungsräume und Modellregionen als Orte der Innovation und Transformation

Dem Staat bzw. der öffentlichen Verwaltung kommt im Bereich öffentlicher Infrastrukturen eine grundlegende Daseinsvorsorge- und Gestaltungsverantwortung zu. Der Politik obliegt die Verantwortung für die rechtlich-regulatorischen Rahmenbedingungen, während der öffentlichen Verwaltung die generelle Umsetzungsverantwortung bezüglich des politisch aufgespannten Ordnungsrahmens zukommt. Entsprechend groß ist daher auch die Relevanz und Bedeutung der öffentlichen Verwaltung für die Konkretisierung und Umsetzung der von der Bundesregierung im September 2015 verabschiedeten Strategie „Intelligente Vernetzung“.

Deutschland hat gerade im Bereich der vernetzten Verwaltung ein erhebliches Umsetzungsdefizit. Um dieses zu überwinden, müssen u. a. die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Konkretisierung und Erprobung innovativer Konzepte der verwaltungsübergreifenden Zusammenarbeit nachhaltig verbessert werden. Dazu können Innovations- und Erprobungsräume als Orte der Innovation und Transformation in Zukunft einen bedeutenden Beitrag leisten.

Innovations- und Erprobungsräume haben eine besondere Bedeutung für den flächendeckenden Rollout intelligent vernetzter Infrastrukturen. Erfolgreich erprobte Projekte und Anwendungen können nur aus regional erfolgreichen Modellen heraus skaliert und repliziert werden.

Innovations- und Erprobungsräumen kommt daher als den „Reallaboren der Digitalisierung“ für das Zusammenwirken über sektorale Grenzen hinweg eine besondere Bedeutung zu.

Auf der Basis einer stabilen institutionellen Struktur sowie einer besonderen Praxisnähe sind Innovations- und Erprobungsräume besonders geeignet, um die für Innovations- und Transformationsprozesse notwendige kreative und sachorientierte Atmosphäre des Zusammenwirkens von Akteuren über Disziplin-, Ressort- und Verwaltungsgrenzen hinweg zu schaffen. Förderlich ist zudem eine möglichst umfassende Bereitstellung relevanter öffentlicher Daten bzw. eine entsprechende Treuhänderfunktion für branchenübergreifend genutzte digitale Datenbestände in einem wettbewerblichen Umfeld.

Auf der Grundlage verschiedener aus dem IT-Gipfel-Prozess heraus entstandener Initiativen sowie einer entsprechenden Würdigung seitens des IT-Planungsrates (Beschluss 27/2014) haben sich inzwischen drei Innovations- und Erprobungsräume als Orte der Innovation und Transformation konstituiert. Das ist ein erster wichtiger Erfolg, auf dem es nun aufzubauen gilt. Daher setzt sich die Fokusgruppe „Intelligente Vernetzung“ des Nationalen IT-Gipfels aktuell für die Einrichtung von Modellregionen im Rahmen der Umsetzung der Strategie „Intelligente Vernetzung“ ein.

Status
weitere Maßnahmen erforderlich
Umsetzung
am Anfang
Aktuell
hohe Dringlichkeit
Neue Kompetenzen und neue Allianzen für die digitale Verwaltung

Die fortschreitende Digitalisierung bewirkt in vielen Branchen eine grundlegende Veränderung von Arbeits- und Kompetenzprofilen. Dies gilt in besonderer Weise für die öffentliche Verwaltung, deren gut 200 Jahre altes aufgabenorientiertes und noch immer stark papierbasiertes Organisationsmodell vor einem fundamentalen Wandel steht. Dazu gilt es, bereits heute an die Fach- und Führungskräfte von morgen zu denken und das bestehende System der Aus- und Weiterbildung schnellstmöglich an sich verändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen anzupassen.

Wenngleich diese Aufgabe inzwischen z. B. vom IT-Planungsrat als wichtiger Handlungsschwerpunkt erkannt wurde, mangelt es diesbezüglich nach wie vor an den erforderlichen konzeptionellen Grundlagen (fehlende Standardwerke, genereller Forschungsbedarf) wie auch an den notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen (Innovationsfonds). Hier bedarf es dringend entsprechender Maßnahmen sowie einer noch engeren Zusammenarbeit von Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft, beispielsweise im Hinblick auf die gezielte Erschließung und Nutzung der in Wirtschaft und Wissenschaft bestehenden Kompetenzen, Ressourcen und Lösungsideen für die staatliche Modernisierung.

Status
kritisch
Umsetzung
am Anfang
Aktuell
hohe Dringlichkeit
Fachkräfte (veränderte Kompetenzen/Leadership)

Um den digitalen Wandel zu bewältigen, sind im Bereich der öffentlichen Verwaltung neue Arbeits- und Organisationsformen sowie veränderte Kompetenzen erforderlich, was vor allem eine Anpassung des bestehenden Systems der Aus- und Weiterbildung dringend erforderlich macht. Notwendig ist eine stärkere Gestaltungsorientierung und Interdisziplinarität sowie neue Formen der kontinuierlichen Nutzung von Kompetenzen und Ressourcen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Dazu gilt es auch, Berufsbilder im Bereich der öffentlichen Verwaltung, deren Ausbildungsinhalte sowie didaktische Lehr- und Lernformen kritisch zu hinterfragen und an neue Herausforderungen bzw. Rahmenbedingungen anzupassen.

Die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung von einer dezentralen aufgabenorientierten hin zu einer datenzentrierten und wirkungsorientieren föderalen Organisation wird zudem entscheidend davon abhängen, ob und wie es gelingt, eine neue Generation von Fach- und Führungspersönlichkeiten zu rekrutieren bzw. auszubilden (Leadership).

Status
kritisch
Umsetzung
am Anfang
Aktuell
hohe Dringlichkeit
Cloud Computing/Government as a Service (Dienste statt Software)

Neue, datenzentrierte IT-Architekturen und Geschäftsmodelle haben das Potenzial, das inzwischen 200 Jahre alte Organisationsmodell der öffentlichen Verwaltung konstruktiv in Frage zu stellen. Staat und Verwaltung können heute Aspekte der Identität und relevanter Rechte und Pflichten sowie Fragen der Transparenz, Partizipation und Legitimität des Handelns effizienter lösen als auf der Basis des bestehenden aufgabenorientierten und personalintensiven Organisationsmodells des frühen 19. Jahrhunderts. 

Die personalisierte, kontextabhängige und ortsunabhängige Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen auf der Basis zeitgemäßer IT-Lösungen und informationstechnischer Verbünde entspricht nicht nur den heutigen Erwartungshaltungen von Bürgern und Unternehmen. Sie bietet zudem vielfältige Perspektiven für eine deutlich transparentere und effizientere Abwicklung von Verwaltungsprozessen. Die Erschließung entsprechender Potenziale ist vor dem Hintergrund der strukturellen Herausforderungen des öffentlichen Sektors ohnehin dringend geboten.

Bund und Länder haben das enorme Effizienz- und Gestaltungspotenzial eines umfassenden informationstechnischen Verbundes im Bereich der öffentlichen Verwaltung erkannt und 2010 einen entsprechenden Gestaltungsauftrag im Grundgesetz (Artikel 91 c) verankert. Was jedoch fehlt ist ein umsetzungsorientiertes Programm zur massiven Förderung verwaltungsübergreifender IT-Anwendungen auf der Grundlage von Cloud Computing.

Auf der Basis von Cloud Computing eröffnen sich im Bereich der öffentlichen Verwaltung vielfältige neue Möglichkeiten für die verwaltungs- und ressortübergreifende Bereitstellung bzw. Nutzung informationstechnischer Systeme. Durch die gemeinsame Mit- bzw. Nachnutzung sowie die gemeinsame Weiterentwicklung entsprechender Anwendungen entstehen sehr schnell signifikante Effizienz- und Servicevorteile. Die schrittweise Umstellung und Weiterentwicklung bestehender Fachanwendungen auf netzbasierte sowie datenzentrierte Betriebs- und Geschäftsmodelle eröffnet zudem neue Perspektiven für den Vertrieb bzw. die Bereitstellung innovativer und sicherer E-Government-Anwendungen aus Deutschland im In- und Ausland.

In diesem Rahmen gilt es auch, grundlegende strukturelle Hemmnisse in Bezug auf die unzureichende organisatorische Netzwerkfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu beseitigen.

Entsprechend der föderalen, ressort- und aufgabenorientierten Struktur der öffentlichen Verwaltung überwiegt in Deutschland aktuell noch ein dezentraler, werkzeugorientierter Einsatz von IKT. Die Fragmentierung der öffentlichen IT ist daher entsprechend hoch (> 20.000 Standorte, oft über 100 isoliert beschaffte bzw. programmierte und meist dezentral betriebene Fachverfahren).

Status
weitere Maßnahmen erforderlich
Umsetzung
am Anfang
Aktuell
hohe Dringlichkeit
Investitions- und Transformationsanreize/Investitionen

Aufgrund ihrer generellen Verantwortung für die gesellschaftliche Entwicklung verfügen Staat und Verwaltung über exklusive Instrumente in Bezug auf die Schaffung geeigneter gesetzlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen zur Etablierung neuer Kooperationsformen sowie neuer Geschäftsmodelle auf der Grundlage einer umfassenden informationstechnischen Vernetzung.

Für die konkrete Umsetzung innovativer Konzepte bedarf es jedoch nicht nur der Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen, sondern auch konkreter Investitionen. Da die Erschließung großer Effizienzeffekte häufig auch mit erheblichen organisatorischen (und damit auch für Mitarbeiter und Führungskräfte ganz konkreten persönlichen) Veränderungen verbunden ist, bestehen hier bedeutende Hemmnisse, die es zu berücksichtigen gilt. Weil darüber hinaus der konkrete Nutzen von IT-gestützten Modernisierungsprojekten häufig an anderen Stellen innerhalb einer Verwaltung oder der Gesellschaft entsteht, gilt es, tragfähige Gesamtkonzepte zu erarbeiten, um überhaupt Anreize zu schaffen, bestehende Strukturen konstruktiv in Frage zu stellen und neue Lösungen entsprechend verwaltungsübergreifend anzugehen.

Neben der notwendigen Erarbeitung ganzheitlicher Modernisierungsstrategien und -konzepte für die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung (Forschungsbedarf) ist es dringend erforderlich, den IT-Planungsrat noch stärker als bisher mit den notwendigen Finanzierungs- und Steuerungsinstrumenten auszustatten. Denkbar sind beispielsweise ein „Innovations- und Transformationsfonds des IT-Planungsrates“ sowie die Implementierung bzw. Stärkung von finanziellen Modernisierungs- und Transformationsanreizen im Rahmen des Haushaltsrechts („Effizienzrendite“).

Status und Fortschritt nach Zielbildern 2020

Die nachfolgenden Detailbetrachtungen zeigen die von der Projektgruppe „Intelligente Verwaltungsnetze“ erarbeiteten Zielbilder für den in 2020 angestrebten Zustand des Verwaltungssektors in den strategischen Ebenen. Nebenstehend wird der aktuelle Status und die Umsetzung ausgehend von diesem Zielbild bewertet. Detailbeschreibungen der Zielbilder/Zielbildbausteine finden Sie im Ergebnisbericht 2013.2

Zielbild der gesellschaftlichen Ebene
2020 besteht ein breiter Konsens bezüglich der Einschätzung, dass grundlegende gesellschaftliche Transforma­tionsprozesse nur im partnerschaftlichen Verbund von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivil­gesellschaft zu bewältigen sind. Wesentliche Zielbildbausteine sind:
  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Veränderte Infrastrukturverantwortung des Staates

    Digitalisierung verändert nicht nur Wirtschaft und Gesellschaft, sondern auch öffentliche Infrastrukturen. Aufgrund struktureller und organisatorischer Schwächen kann der IT-Planungsrat seine grundgesetzlich verankerten Aufgaben bisher nur unzureichend ausfüllen.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Personalisierung und digitale Freizügigkeit

    Trotz großer Nutzenpotenziale sind die Angebote der öffentlichen Verwaltung bisher nur unzureichend personalisiert, wenig interoperabel und kaum auf veränderte Nutzungsgewohnheiten der zunehmend mobil vernetzten Bürger (Responsive Design) zugeschnitten.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Europa

    Entgegen der zunehmenden Bedeutung der europäischen Ebene dominieren im Bereich der IT-gestützten Verwaltungsmodernisierung nach wie vor nationale bzw. länderspezifische Lösungen. Eine erfreuliche Ausnahme bildet die raumbezogene Informationsverarbeitung.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang
    Aktuell
    hohe Dringlichkeit

    Neue Kompetenzen

    Die Veränderung von Kompetenzprofilen im Bereich der öffentlichen Verwaltung wurde durch den IT-Planungsrat erkannt. Noch fehlen jedoch konkrete Maßnahmen zur Anpassung des bestehenden Systems der Aus- und Weiterbildung in der öffentlichen Verwaltung. 

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Innovation durch Kooperation

    Die Zusammenarbeit über Ressort- und Verwaltungsgrenzen hinweg sowie mit Wirtschaft und Wissenschaft ist aufwendig, teuer und rechtlich oft schwierig – stellt jedoch eine wichtige Investition in die Zukunft dar.

Zielbild der rechtlich/regulatorischen Ebene
2020 bestehen die rechtlichen Grundlagen, um in allen gesellschaftlichen Teilbereichen die Potenziale der neuen Technologien zu erschließen und gleichzeitig fundamentale Werte unserer Gesellschaft auch in einer zunehmend digitalen Welt umfassend zu schützen. Im Rahmen einer nächsten Stufe der Föderalismusreform wurden Prinzipien und Grundsätze der Verwaltungsarbeit neu definiert. Wesentliche Zielbildbausteine sind:
  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    fortgeschritten

    Digitale Identitäten, Signaturen und Siegel

    Grundlegende technische und rechtliche Voraussetzungen sind inzwischen geschaffen. Es mangelt jedoch nach wie vor an nutzenstiftenden Anwendungen. Diesbezüglich werden von der 2016 in Kraft tretenden EIDAS-Verordnung der EU signifikante Impulse erwartet.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Verwaltungskooperationsrecht/Verwaltungsverfahrensgesetz

    Das E-Government-Gesetz des Bundes hat eine wichtige Signalwirkung für die notwendige grundsätzliche Überarbeitung des Verwaltungsverfahrensrechts. Dazu gilt es, grundlegende Organisationsprinzipien des Staates neu zu denken (vgl. Projekt Stein-Hardenberg 2.0).

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Öffentlich-private Zusammenarbeit

    Insbesondere im Bereich Cloud Computing (Government as a Service) wird das erhebliche Potenzial öffentlich-privater Zusammenarbeit (z. B. im kommunalen Bereich) bisher kaum gezielt erschlossen bzw. genutzt.

  • Status
    kritisch
    Umsetzung
    am Anfang

    Informationsfreiheit und Datenschutz

    Digitale Daten sind die Grundlage neuer Arbeits- und Organisationsformen sowie neuer Geschäftsmodelle. Dazu müssen grundlegende Prinzipien des gelten Datenschutzrechts kritisch überdacht und im Sinne einer Datenpolitik angepasst werden. 

Zielbild der Business-Ebene
2020 haben sich auf der Grundlage einer umfassenden informationstechnischen Vernetzung vielfältige neue Formen der Zusammenarbeit innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie im Zusammenwirken mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft etabliert. Die wesentlichen Zielbildbausteine sind:
  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Vernetzte Verwaltung

    Trotz deutlich verbesserter Rahmenbedingungen (Technik, Recht) kommt eine umfassende informationstechnische Vernetzung im Bereich der öffentlichen Verwaltung nur schleppend voran. 

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Intermediäre und öffentlich-private Partnerschaften

    Intermediäre können aufgrund ihrer besonderen Bündelungsfunktion die Transaktionskosten an den Schnittstellen zur öffentlichen Verwaltung erheblich senken. Dieses Potenzial wird bisher nur in sehr wenigen Verwaltungsbereichen systematisch erschlossen.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Neue institutionelle Arrangements

    Trotz erheblicher Nutzenpotenziale sowie verfügbarer konzeptioneller Vorarbeiten (z. B. Open-Choice-Ansatz) stehen die organisatorischen Gestaltungspotenziale der fortschreitenden Digitalisierung und Vernetzung bisher nur selten im Fokus von Modernisierungsprojekten.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Selbstorganisation/Co-Produktion

    Insbesondere auf kommunaler Ebene haben sich neue Formen der elektronischen Partizipation und Beteiligung positiv entwickelt. Zudem gibt es inzwischen zahlreiche gute Beispiele zur Förderung von Innovation und Selbstorganisation (z. B. „Frankfurt fragt mich“).

Zielbild der Prozess-Ebene
2020 haben sich leistungsfähige und transparente Arbeits- und Steuerungsstrukturen für das Zusammenwirken von Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft etabliert. Gemeinsam werden innovative Lösungs­architekturen und neue institutionelle Arrangements in Erprobungsräumen getestet. Das Paradigma „Govern­ment as a Service“ hat sich als bedeutende Triebkraft entwickelt. Wesentliche Zielbildbausteine sind:
  • Status
    kritisch
    Umsetzung
    am Anfang
    Aktuell
    hohe Dringlichkeit

    Fachkräfte

    Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Veränderung von Kompetenzprofilen sowie der Latenz entsprechender Veränderungen muss das bestehende System der Aus- und Weiterbildung in der öffentlichen Verwaltung dringend angepasst werden. 

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    fortgeschritten
    Aktuell
    hohe Dringlichkeit

    Erprobungsräume

    Die Bedeutung von Innovations- und Erprobungsräumen für die Entwicklung und Etablierung neuer Arbeits- und Organisationsformen im Bereich der öffentlichen Verwaltung wurde erkannt. Nun gilt es, entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. 

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Exportorientierung

    Aufgrund von Entwicklungsdefiziten im Bereich Cloud Computing (Government as a Service) sowie einer unzureichenden Ausrichtung auf die europäische Handlungsebene bleibt Deutschland hinsichtlich des Exports von E-Government deutlich unter seinen Möglichkeiten. 

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang
    Aktuell
    hohe Dringlichkeit

    Investitions- und Transformationsanreize

    Aufgrund sich kaum verändernder Planungs- und Haushaltsgrundsätze bestehen nach wie vor nur geringe Anreize, die neuen digitalen Möglichkeiten zur Etablierung effizienterer Arbeits- und Organisationsformen zielgerichtet zu erschließen.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    IT-Steuerung/IT-Governance

    Trotz einer breiten Zustimmung für die politische und operative Stärkung des IT-Planungsrates konnten bisher keine entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden. Positive Entwicklungen finden sich im Bereich der Zusammenarbeit von Ländern und Kommunen (z. B. Sachsen).

Zielbild der technischen Ebene
2020 verfügt die vernetzte Verwaltung über integrierte, multikanalfähige und intelligente Serviceinfrastrukturen, inklusive offener Serviceschnittstellen für die Integration bzw. dynamische Bündelung von E-Services. Durch umfassende Mobilisierung und Personalisierung öffentlicher IT-Angebote, konsequente Prozessorientierung und Standardisierung, sowie serviceorientierte Kopplung zentraler und verteilter IT-Systeme arbeitet die Verwaltung zunehmend ortsungebunden in verwaltungsübergreifenden Wertschöpfungsverbünden. Wesentliche Zielbildbausteine sind:
  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Multikanalfähige Serviceinfrastrukturen

    Im Bereich multikanalfähiger Serviceinfrastrukturen für Bürger (z. B. Behördenrufnummer 115) bzw. Unternehmen (Einheitlicher Ansprechpartner, P23R) gibt es trotz definierter politischer Ziele (Koalitionsvertrag) derzeit nur geringe Entwicklungsfortschritte. 

  • Status
    kritisch
    Umsetzung
    am Anfang
    Aktuell
    hohe Dringlichkeit

    Cloud Computing/Government as a Service (Dienste statt Software)

    Trotz beträchtlicher Skaleneffekte (> 20.000 Verwaltungen mit teilweise identischen Aufgaben) kommt dem Thema Cloud Computing (Government as a Service) bisher nicht die notwendige Bedeutung zu. 

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Standardisierung und Interoperabilität

    Mit der Aufnahme von raumbezogenen und an europäischen Normen orientierten IT-Standards in den Bereichen Planen und Bauen in die Standardisierungsagenda des IT-Planungsrates wird aktuell eine wichtige konzeptionelle Lücke geschlossen.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Netzinfrastruktur und sichere Zustellwege

    Insbesondere aufgrund von zahlreichen interkommunalen Aktivitäten zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie von Nachjustierungen im Bereich der technischen Spezifikationen rechtssicherer Verbindungen ist das Thema derzeit auf einem guten Weg.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Sichere und vernetzte Datenspeicher

    Trotz definierter strategischer Ziele, veränderter rechtlicher Möglichkeiten sowie vorliegender Konzepte (z. B. Data-Pointer-Netzwerk) bleibt die ressort- und verwaltungsübergreifende Nutzung von Daten noch erheblich hinter den Möglichkeiten zurück.

  • Status
    weitere Maßnahmen erforderlich
    Umsetzung
    am Anfang

    Rechenzentrums-Infrastrukturen

    Insbesondere im kommunalen Bereich schreitet die Konsolidierung von Rechenzentren noch zu langsam voran. Vor allem hinsichtlich der überörtlichen Bereitstellung von Cloud Services (Government as a -Service) bestehen noch erhebliche Potenziale.

  1. Der deutsche Beamtenbund schätzt, dass in den kommenden zehn Jahren ca. 20 Prozent der derzeitigen Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung altersbedingt ausscheiden werden. Dies bedeutet, dass ca. 700.000 Stellen neu besetzt oder die entsprechenden Aufgaben neu organisiert werden müssen (link)
  2. Ergebnisbericht 2013: Projektgruppe Intelligente Energienetze(link)
Bewertungsschema
Status
kritisch
weitere Maßnahmen erforderlich
unkritisch
Umsetzung
am Anfang
fortgeschritten
abgeschlossen
Aktuell
hohe Dringlichkeit