Datenethikkommission übergibt Gutachten

Am 23. Oktober hat die von der Bundesregierung im Jahr 2018 eingesetzte Datenethikkommission ihr Gutachten übergeben und vorgestellt. Zu den zentralen Handlungsempfehlungen im Gutachten gehört ein risikoadaptiertes Regulierungsystem für den Einsatz von algorithmischen Systemen mit nach Schädigungspotenzial abgestufter Regulierung und der Aufbau bzw. die Stärkung sektorenspezifischer Aufsichtsinstitutionen zur risikoadäquaten Kontrolle von algorithmischen Systemen. Außerdem empfiehlt die Kommission die Schaffung eines bundesweiten „Kompetenzzentrums Algorithmische Systeme“.

Darüber hinaus wird die gesetzliche Verankerung von Regelungsinstrumenten, wie Ex-ante Zulassungsverfahren oder Vorabprüfungen durch Aufsichtsinstitutionen, Transparenzpflichten, und die Pflicht zur Protokollierung von verwendeten Datensätzen und Software-Programmabläufen sowie zu Risikofolgenabschätzungen, empfohlen. Weitere Punkte sind die Etablierung einer EU-Verordnung mit Grundanforderungen an die Zulässigkeit von algorithmischen Systemen und spezifische rechtliche Vorgaben für persönlichkeitssensible Profilbildungen von Qualitätsanforderungen bis hin zu absoluten Grenzen. Die Bundesregierung wird die Empfehlungen bei der Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens prüfen.