Digitales-Versorgungs-Gesetz (DVG) beschlossen

Nachdem im Juli der Entwurf von Gesundheitsminister Spahn durch das Bundeskabinett beschlossen wurde, hat der Bundestag am 7. November in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgungs-Gesetz – DVG) beschlossen. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Regelungen, die die Einsatzmöglichkeiten digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen verbessern sollen. So sollen z.B. gesetzlich Krankenversicherte künftig einen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen erhalten, Videosprechstunden erleichtert werden, und Apotheken und Krankenhäuser sich, finanziert von den Krankenkassen, an die Telematikinfrastruktur anschließen müssen, damit Patienten künftig weitere digitale Angebote nutzen können und der Schutz sensibler Gesundheitsdaten verbessert wird. Das Gesetz soll planmäßig im Januar 2020 in Kraft treten.

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