Entwurf für Digitales-Versorgungs-Gesetz (DVG) beschlossen

Am 10. Juli 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf von Gesundheitsminister Spahn für das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) beschlossen. Das Gesetz, welches im September 2019 in die erste Lesung im Bundestag kommen soll, enthält vielfältige Maßnahmen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Dazu gehören die Möglichkeit der Verschreibung von Gesundheits-Apps durch Ärzte und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen; die Schaffung eines verpflichtendem digitalen Netzwerks für den Gesundheitsbereich, um Patient*innen die Nutzung digitaler Angebote zu erleichtern; die Förderung von Videosprechstunden; die verstärkte Digitalisierung von Dokumenten im Gesundheitssektor und die Verlängerung des Innovationsfonds bis 2024, um innovative Versorgungsansätze zu fördern. Im Gegensatz dazu ist die elektronische Patientenakte kein Teil des DVG, sondern wird in einem eigenen Datenschutzgesetz verankert. Mit dem Gesetz treibt die Bundesregierung die Bestrebungen voran, eine durch Digitalisierung und Innovation eine bessere Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

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