EU-Datenschutzgrundverordnung

Nach fast vierjähriger Debatte haben sich am 15. Dezember 2015 Europäischer Rat, Europäisches Parlament und Europäische Kommission über den endgültigen Inhalt der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung geeinigt. In Kraft treten soll die neue Verordnung Anfang 2018 und die bereits seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) ersetzen.

Die 28 EU-Staaten wollen Konsumenten künftig einen besseren Schutz ihrer persönlichen Daten garantieren und gleichzeitig für Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll daher das Datenschutzrecht innerhalb Europas vereinheitlichen und dem Einzelnen mehr Kontrolle über seine Daten verschaffen. Entsprechend gelten künftig in allen EU-Staaten die gleichen Standards in Sachen Datenschutz, datenschutzrechtliche „Rückzugsräume“ wird es nicht mehr geben. Im Gegensatz zur bestehenden Datenschutzrichtline aus dem Jahr 1995 muss die neue Datenschutzgrundverordnung in den EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr umgesetzt werden. Kein Land hat die Möglichkeit, die Verordnung abzuschwächen oder strengere Regeln einzuführen.

Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/eu-datenschutzgrundverordnung-das-sind-die-neuerungen/