Evaluierungsbericht zum Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“

Das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ wurde zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes als gemeinsames Projekt aller Bundesressorts 2014 vom Bundeskabinett verabschiedet. Der nun vom Kabinett beschlossene Evaluierungsbericht 2016 informiert über den aktuellen Stand dieses Programmes.

Anspruch einer digitalisierten Bundesverwaltung sind nutzerfreundliche, durchgängige, möglichst medienbruchfrei vernetzte Prozesse zwischen allen Verfahrensbeteiligten, die einfach zu bedienen, effizient und effektiv sind. Voraussetzung dafür ist die flächendeckende Einführung der e-Akte. Beispielgebendes Projekt ist die eGesetzgebung, die den Gesetzgebungsprozess zwischen allen Verfassungsorganen vollständig elektronisch abbildet, von der Konzeption des Gesetzes bis zur Verkündung im elektronischen Gesetzblatt.

Die Ergebnisse der Evaluierung zeigen, dass die bereits in Kraft getretenen Umsetzungsverpflichtungen in weiten Teilen erreicht werden und damit wichtige Grundlagen für Vernetzung und Interoperabilität geschaffen wurden. Die Evaluierung zeigt aber auch, dass die gewünschte Digitalisierung der Verwaltung nur erreicht werden kann, wenn die verschiedenen Programme und Maßnahmen stärker koordiniert werden und gemeinsame Infrastrukturen und Standardkomponenten konsequent genutzt werden.

Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/05/evaluierungsbericht-digitale-verwaltung.html