Kabinettsbeschluss zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSGV)

Gesetzlich Versicherte sollen mit Hilfe des vom Bundeskabinett beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) schneller Arzttermine bekommen. Neben der Verpflichtung für niedergelassene Ärzte, mehr Sprechstunden anzubieten, sowie der Erweiterung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Krankenkassen auch verpflichtet, für Versicherte elektronische Gesundheitsakten (ePA) bis spätestens 2021 zur Verfügung zu stellen. Der Zugriff auf die medizinischen Daten der ePA soll auch mittels Smartphone oder Tablet möglich sein.

Quelle

Gesetzentwurf