Digitales-Versorgungs-Gesetz (DVG) beschlossen

Nachdem im Juli der Entwurf von Gesundheitsminister Spahn durch das Bundeskabinett beschlossen wurde, hat der Bundestag am 7. November in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgungs-Gesetz – DVG) beschlossen. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Regelungen, die die Einsatzmöglichkeiten digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen verbessern sollen. So sollen z.B. gesetzlich Krankenversicherte künftig einen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen erhalten, Videosprechstunden erleichtert werden, und Apotheken und Krankenhäuser sich, finanziert von den Krankenkassen, an die Telematikinfrastruktur anschließen müssen, damit Patienten künftig weitere digitale Angebote nutzen können und der Schutz sensibler Gesundheitsdaten verbessert wird. Das Gesetz soll planmäßig im Januar 2020 in Kraft treten.

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Entwurf für Digitales-Versorgungs-Gesetz (DVG) beschlossen

Am 10. Juli 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf von Gesundheitsminister Spahn für das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) beschlossen. Das Gesetz, welches im September 2019 in die erste Lesung im Bundestag kommen soll, enthält vielfältige Maßnahmen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Dazu gehören die Möglichkeit der Verschreibung von Gesundheits-Apps durch Ärzte und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen; die Schaffung eines verpflichtendem digitalen Netzwerks für den Gesundheitsbereich, um Patient*innen die Nutzung digitaler Angebote zu erleichtern; die Förderung von Videosprechstunden; die verstärkte Digitalisierung von Dokumenten im Gesundheitssektor und die Verlängerung des Innovationsfonds bis 2024, um innovative Versorgungsansätze zu fördern. Im Gegensatz dazu ist die elektronische Patientenakte kein Teil des DVG, sondern wird in einem eigenen Datenschutzgesetz verankert. Mit dem Gesetz treibt die Bundesregierung die Bestrebungen voran, eine durch Digitalisierung und Innovation eine bessere Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

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Kabinettsbeschluss zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSGV)

Gesetzlich Versicherte sollen mit Hilfe des vom Bundeskabinett beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) schneller Arzttermine bekommen. Neben der Verpflichtung für niedergelassene Ärzte, mehr Sprechstunden anzubieten, sowie der Erweiterung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Krankenkassen auch verpflichtet, für Versicherte elektronische Gesundheitsakten (ePA) bis spätestens 2021 zur Verfügung zu stellen. Der Zugriff auf die medizinischen Daten der ePA soll auch mittels Smartphone oder Tablet möglich sein.

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Gesetzentwurf

 

Interoperabilitätsverzeichnis im E-Health-Sektor gestartet

Gemäß den Vorgaben des E-Health-Gesetzes hat die gematik GmbH zur Jahresmitte das zentrale Verzeichnis für technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden für das deutsche Gesundheitswesen eingerichtet. Das sogenannte Interoperabilitätsverzeichnis soll den Einsatz von Schnittstellen für eine sektorübergreifende Versorgung beschleunigen. In der ersten Ausbaustufe können Akteure aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen über die Website des Verzeichnisses Anträge zur Aufnahme eines IT-Standards stellen.

Quelle: https://www.vesta-gematik.de/presse/vesta-interoperabilitaetsverzeichnis-der-gematik-ist-online/

Interoperabilitätsverzeichnis: https://www.vesta-gematik.de/

Eckpunktepapier des BMWi zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft

Die Gesundheitswirtschaft ist einer der größten Wirtschaftssektoren in Deutschland. Gleichzeitig zählt sie aber auch zu den am wenigsten digitalisierten Branchen. Eine zentrale Hürde stellt der Zugang innovativer Ideen in den ersten Gesundheitsmarkt dar. Im Eckpunktepapier „Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft“ identifiziert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Eckpunkte, um die Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft zu beschleunigen und innovative Start-ups auf diesem Markt zu unterstützen.

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/eckpunkte-digitalisierung-gesundheitswirtschaft.html

E-Health-Gesetz

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2015 das “Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)” in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll Anfang 2016 in Kraft treten.

Das “Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)” enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards und die Einführung nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Quellehttp://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/e-health.html