E-Rechnungs-Verordnung von Bundeskabinett verabschiedet

Die vom Bundeskabinett verabschiedete E-Rechnungs-Verordnung sieht vor, dass zukünftig private Unternehmen Rechnungen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung überwiegend elektronisch stellen können. Die Verordnung spezifiziert Detailanforderungen in Bezug auf das im April 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte „E-Rechnungsgesetz“.

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