Das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“
wurde zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes als gemeinsames
Projekt aller Bundesressorts 2014 vom Bundeskabinett
verabschiedet. Der nun vom Kabinett beschlossene
Evaluierungsbericht 2016 informiert über den aktuellen Stand
dieses Programmes.
Anspruch einer digitalisierten Bundesverwaltung sind
nutzerfreundliche, durchgängige, möglichst medienbruchfrei
vernetzte Prozesse zwischen allen Verfahrensbeteiligten, die
einfach zu bedienen, effizient und effektiv sind. Voraussetzung
dafür ist die flächendeckende Einführung der e-Akte.
Beispielgebendes Projekt ist die eGesetzgebung, die den
Gesetzgebungsprozess zwischen allen Verfassungsorganen
vollständig elektronisch abbildet, von der Konzeption des
Gesetzes bis zur Verkündung im elektronischen Gesetzblatt.
Die Ergebnisse der Evaluierung zeigen, dass die bereits in Kraft
getretenen Umsetzungsverpflichtungen in weiten Teilen erreicht
werden und damit wichtige Grundlagen für Vernetzung und
Interoperabilität geschaffen wurden. Die Evaluierung zeigt aber
auch, dass die gewünschte Digitalisierung der Verwaltung nur
erreicht werden kann, wenn die verschiedenen Programme und
Maßnahmen stärker koordiniert werden und gemeinsame
Infrastrukturen und Standardkomponenten konsequent genutzt
werden.
Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/05/evaluierungsbericht-digitale-verwaltung.html