9. GWB-Novelle schafft wettbewerblichen Rahmen für digitalisierte Märkte

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitete Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-Novelle) soll vor dem Hintergrund zunehmend digitalisierter Märkte einen zeitgemäßen wettbewerblichen Rahmen schaffen. So können nun Übernahmen von über 400 Millionen Euro unabhängig von (im Digitalsektor oft geringen) Umsatzzahlen geprüft werden. Darüber hinaus kann das Bundeskartellamt in Zukunft bei der Prüfung der Marktbeherrschung von Unternehmen auch Phänomene wie Netzwerk- und Skaleneffekte berücksichtigen.

Quelle: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170609-gwb-novelle-holt-wettbewerbsrecht-ins-digitale-zeitalter.html

 

Leitlinien der Digitalpolitik für einen fairen Interessenausgleich von Wirtschaft, Arbeit und Verbrauchern

In dem Positionspapier „Digitalpolitik für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucher – Trends, Chancen, Herausforderungen“ werden politische Leitlinien für die Gestaltung des digitalen Wandels für die Wirtschaft, die Beschäftigten und Verbraucherinnen und Verbraucher formuliert. Darüber hinaus werden zentrale Handlungsfelder und politische Initiativen dargestellt und die Anforderungen an eine künftige Digitalpolitik skizziert. Das Positionspapier ist in Kooperation der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi), für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) entstanden.

Quelle: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170608-bmwi-bmas-bmjv-legen-positionspapier-digitalpolitik-vor.html

Positionspapier: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Welt/digitalpolitik.pdf?__blob=publicationFile&v=18

Kultusministerkonferenz benennt Eckpunkte zum „DigitalPaktSchule“

Die Kultusministerkonferenz der Bundesländer hat erste Eckpunkte für die Ausgestaltung des „DigitalPaktSchule“ vorgestellt. Schwerpunkt ist die „Bildung in der digitalen Welt im Bereich der Schule“. Der Digitalpakt soll zwischen 2018 und 2022 massive Investitionen in die digitale Ausstattung der rund 40.000 Schulen in Deutschland ermöglichen. Dabei sichern die Bundesländer als ihren Beitrag zum „DigitalPaktSchule“ die Qualifizierung des Lehrpersonals zu. Vorausgegangen war die Initiative von Bundesministerin Prof. Johanna Wanka, in den kommenden Jahren fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen bereitzustellen.

Quelle

Eckpunktepapier des BMWi zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft

Die Gesundheitswirtschaft ist einer der größten Wirtschaftssektoren in Deutschland. Gleichzeitig zählt sie aber auch zu den am wenigsten digitalisierten Branchen. Eine zentrale Hürde stellt der Zugang innovativer Ideen in den ersten Gesundheitsmarkt dar. Im Eckpunktepapier „Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft“ identifiziert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Eckpunkte, um die Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft zu beschleunigen und innovative Start-ups auf diesem Markt zu unterstützen.

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/eckpunkte-digitalisierung-gesundheitswirtschaft.html

Evaluierungsbericht zum Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“

Das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ wurde zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes als gemeinsames Projekt aller Bundesressorts 2014 vom Bundeskabinett verabschiedet. Der nun vom Kabinett beschlossene Evaluierungsbericht 2016 informiert über den aktuellen Stand dieses Programmes.

Anspruch einer digitalisierten Bundesverwaltung sind nutzerfreundliche, durchgängige, möglichst medienbruchfrei vernetzte Prozesse zwischen allen Verfahrensbeteiligten, die einfach zu bedienen, effizient und effektiv sind. Voraussetzung dafür ist die flächendeckende Einführung der e-Akte. Beispielgebendes Projekt ist die eGesetzgebung, die den Gesetzgebungsprozess zwischen allen Verfassungsorganen vollständig elektronisch abbildet, von der Konzeption des Gesetzes bis zur Verkündung im elektronischen Gesetzblatt.

Die Ergebnisse der Evaluierung zeigen, dass die bereits in Kraft getretenen Umsetzungsverpflichtungen in weiten Teilen erreicht werden und damit wichtige Grundlagen für Vernetzung und Interoperabilität geschaffen wurden. Die Evaluierung zeigt aber auch, dass die gewünschte Digitalisierung der Verwaltung nur erreicht werden kann, wenn die verschiedenen Programme und Maßnahmen stärker koordiniert werden und gemeinsame Infrastrukturen und Standardkomponenten konsequent genutzt werden.

Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/05/evaluierungsbericht-digitale-verwaltung.html

Bundesrat stimmt für Gesetz zum automatisierten Fahren

Der Bundesrat hat dem Gesetz zum automatisierten Fahren (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) zugestimmt. Kern ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer. Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen künftig die Fahraufgabe selbständig übernehmen.

Mit dem Gesetz wird eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer nur dann vorgeschrieben, wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen (z.B. bei einem geplatzten Reifen). Um nachweisen zu können, ob der Fahrer in einer bestimmten Fahrsituation die Fahraufgabe innehatte oder das System, wird der Einsatz eines Datenspeichers („Blackbox“) vorgeschrieben.

Quelle: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/065-dobrindt-gesetz-automatisiertes-fahren.html

KfW unterstützt digitale Transformation des Mittelstandes mit neuen Förderprogrammen

Die KfW unterstützt ab dem 1. Juli 2017 gezielt die digitale Transformation und die Innovationstätigkeit des Mittelstandes mit neuen Förderprogrammen. Wie Untersuchungen von KfW-Research zeigen, schöpfen weite Teile der mittelständischen Unternehmen in Deutschland das Potenzial der Digitalisierung bei Weitem nicht aus. Der Anteil der innovativen Unternehmen ist zuletzt auf einen Tiefststand gesunken.

Der neue „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ ist zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben breit einsetzbar. Gefördert wird die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren – beispielsweise die Vernetzung der Produktionssysteme unter dem Stichwort Industrie 4.0. Auch Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung können begleitet werden.

Quelle: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170505-gem-kfw-erweitert-innovationsfoerderung.html05

Legislaturbericht Digitale Agenda 2014–2017

Die Bundesregierung hat vor drei Jahren die Digitale Agenda auf den Weg gebracht. Nun hat das Bundeskabinett den Legislaturbericht Digitale Agenda 2014–2017 beschlossen. Der Bericht zieht eine positive Bilanz: Die Bundesregierung hat nach eigener Einschätzung in nahezu allen Handlungsfeldern Weichen stellen können und die Rahmenbedingungen für das Leben, Lernen, Arbeiten und Wirtschaften in der digitalen Welt gesetzt. Dennoch werden die meisten Themenbereiche der Digitalen Agenda auch in der nächsten Legislaturperiode relevant bleiben.

 

Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/04/2017-04-26-digitale-agenda.html

Legislaturbericht: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/04/2017-04-26-digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Kabinettbeschluss zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) reformiert die Schrankenregelungen im Urhebergesetz zugunsten von Bildung, Wissenschaft und Institutionen (z.B. Bibliotheken und Archive). Die bestehenden Schranken des Urheberrechts sollen damit an die veränderten Erfordernisse der Digitalisierung angepasst werden. Die neuen Vorschriften regeln, in welchen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke wie Bücher, Aufsätze oder Filme im öffentlichen Interesse (etwa in der Hochschullehre oder der Forschung) genutzt werden können. So sollen beispielsweise Lehrer und Forscher künftig 15 Prozent eines Werks kopieren oder in elektronische Semesterapparate einstellen und damit öffentlich zugänglich machen dürfen.

Quellen: https://www.bmbf.de/de/bundesforschungsministerin-wanka-zum-kabinettbeschluss-zum-gesetz-zur-angleichung-des-4082.html

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Kabinettsbeschluss zur Abschaffung der Störerhaftung

Die Bundesregierung hat heute den von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries vorgelegten Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ beschlossen. Damit macht die Bundesregierung den Weg frei für mehr freies öffentliches WLAN in Deutschland.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf schafft die viel kritisierte Störerhaftung auf Unterlassung ab: Danach können Internetzugangsanbieter wie WLAN-Betreiber bislang etwa dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Nutzer das Internet nutzen, um nicht lizensierte Inhalte ins Internet zu stellen. WLAN-Anbieter können bislang auch verpflichtet werden, alle im Zusammenhang mit einem Unterlassungsanspruch entstehenden Kosten tragen zu müssen, insbesondere die Abmahnkosten.

Außerdem stellt der Gesetzentwurf klar, dass ein WLAN-Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden darf, Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passwortes durch seine Nutzer zu verlangen oder das Anbieten seines Dienstes bei Rechtsverstößen Dritter einzustellen.

 

Quelle: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170405-zypries-zur-aenderung-beim-wlan-gesetz.html