Standardisierungsstrategie für die sektorübergreifende Digitalisierung der Energiewende

Die Digitalisierung der Energienetze ist zentrale Voraussetzung für die Netzintegration von Erneuerbaren Energien und Elektromobilität. In diesem Kontext veröffentlichen das BMWi und das BSI die Standardisierungsstrategie zur sektorübergreifenden Digitalisierung der Energiewende. Diese Roadmap enthält den Arbeitsplan für den Umbau der Energienetze zu Smart Grids. Neben einem umfangreichen Schutzkonzept und Zertifizierungsmaßnahmen steht der Rolloutansatz mit Marktanalyse und stufenweiser Einführung von Smart Meter Gateways (SMGW) gemäß Rolloutpfad des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende im Mittelpunkt des Papiers. Ziel ist die Vernetzung aller Akteure der Stromversorgung im intelligenten Energienetz der Zukunft.
Grundlage für die Roadmap ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW). Das GDEW hat Smart Metering in Deutschland neu definiert und beruht auf den vier Eckpfeilern Standardisierung, Datenschutz und Datensicherheit, Investitionssicherheit sowie Akzeptanz.

Quelle

Standardisierungsstrategie zur sektorübergreifenden Digitalisierung der Energiewende (PDF)

Strommarkt-Plattform SMARD

SMARD, die neue Informationsplattform der Bundesnetzagentur, stellt ab sofort aktuelle und allgemeinverständliche Daten zum Strommarkt bereit. Die Plattform wird inhaltlich kontinuierlich aktualisiert und stellt die zentralen Strommarktdaten für Deutschland, teilweise auch für Europa, nahezu in Echtzeit dar. Erzeugung, Verbrauch, Großhandelspreise, Im- und Export und Daten zu Regelenergie können für unterschiedliche Zeiträume ermittelt und kombiniert abgerufen werden.

Zudem bietet die Plattform allgemein verständliche Artikel, die aktuelle Ereignisse am Strommarkt aufgreifen. Die Plattform zeichnet sich durch eine intuitive Bedienbarkeit und zahlreiche Auswahlmöglichkeiten für interessierte Benutzer aus. Gesetzliche Grundlage der Plattform ist §111d des Energiewirtschaftsgesetzes, das im Rahmen der 10-Punkte-Energie-Agenda des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit dem Strommarktgesetz im Sommer 2016 geändert wurde.

Quelle: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170703-gm-pm-smard-die-neue-strommarkt-plattform-ist-online.html

Plattform: https://www.smard.de/home

Kabinettsbeschluss zur Marktstammdatenregisterverordnung

Das Bundeskabinett hat am 8. März 2017 die Marktstammdatenregisterverordnung verabschiedet. Durch die Verordnung wird die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb eines Marktstammdatenregisters energiewirtschaftlicher Daten geschaffen. Mit dem Marktstammdatenregister wird ein von jedermann nutzbares Instrument geschaffen, das wesentliche Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst und damit dem Energiemarkt als Ganzes dient. Das Register erfasst erstmals sämtliche Erzeugungsanlagen – Neuanlagen und Bestandsanlagen, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie, von Strom und Gas – und bestimmte Verbrauchsanlagen sowie die Betreiber der Anlagen.

Das Marktstammdatenregister soll am 1. Juli 2017 seinen vollständigen technischen Betrieb aufnehmen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird das Marktstammdatenregister als online-basierte Datenbank betreiben.

 

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170308-kabinett-verabschiedet-marktstammdatenregisterverordnung.html

BMWi-Impulspapier „Strom 2030“: Langfristige Trends für Energienetze

Wie kann eine sichere, kostengünstige und klimafreundliche Stromversorgung bis 2050 aussehen? Das Impulspapier „Strom 2030“ skizziert langfristige Trends und denkt dabei „vom Ziel her“: die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent zu senken und dabei Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit beizubehalten.

Das Papier ist die Grundlage für eine breit angelegte Diskussion, die das BMWi ab September 2016 unter anderem in der Plattform Strommarkt und der Plattform Energienetze mit allen beteiligten Akteuren führt.

 

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/impulspapier-strom-2030.html

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende final verabschiedet

Mit Verabschiedung durch den Bundesrat hat das lang erwartete „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ am 8. Juli 2016 die letzte Hürde genommen. Damit gibt es in Deutschland erstmals eine rechtsverbindliche Verpflichtung zum breiten Einbau moderner Messeinrichtungen (digitale Stromzähler). Außerdem zeichnet es einen Weg vor, wann und wie intelligente Messsysteme (Smart Meter) verpflichtend im Markt eingeführt werden.

Quelle: https://www.vde.com/de/presse/pressemitteilungen/gesetz-digitalisierung-energiewende