E-Rechnungs-Verordnung von Bundeskabinett verabschiedet

Die vom Bundeskabinett verabschiedete E-Rechnungs-Verordnung sieht vor, dass zukünftig private Unternehmen Rechnungen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung überwiegend elektronisch stellen können. Die Verordnung spezifiziert Detailanforderungen in Bezug auf das im April 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte „E-Rechnungsgesetz“.

Quelle

Kabinettsbeschluss zum Nationalen Aktionsplan für offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln

Die Bundesregierung hat den von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière vorgelegten ersten nationalen Aktionsplan (NAP) im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership (OGP) beschlossen. Zusammen mit dem bereits im Juli in Kraft getretenen „Open-Data-Gesetz“ unterstützt die Teilnahme an der OGP ein zukünftig verstärkt transparentes Regierungs- und Verwaltungshandeln. Der erste NAP schafft wichtige Rahmenbedingungen für die weitere Förderung von Open Government und gibt die Umsetzung passender Reformprojekte in verschiedensten Politikbereichen vor.

Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/08/ogp-aktionsplan.html

BMWi-Studie „Top 100“ zur Digitalisierung der wichtigsten Verwaltungsleistungen für Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Studie zum Thema Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft veröffentlicht. Sie identifiziert die wichtigsten 100 der insgesamt rund 5.500 existierenden Verwaltungsleistungen für Unternehmen und fasst sie in insgesamt 19 sogenannten Geschäftslagen zusammen.

Die Studie bietet damit erstmals eine Orientierung, welche Kontakte zwischen Verwaltung und Wirtschaft mit hoher Priorität digitalisiert werden sollten, um die Interaktion effizient zu gestalten und Bürokratiekosten zu senken. Demnach haben Unternehmen am häufigsten im Zusammenhang mit Statistik- und Berichtspflichten mit der Verwaltung zu tun, wobei sich die Belastung je nach Branche teilweise stark unterscheidet. Die größte Belastung entsteht durch Verwaltungskontakte in der Geschäftslage „Steuern und Abgaben“.

Quelle: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170705-bmwi-veroeffentlicht-studie-zur-digitalisierung.html

Studie: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/studie-top-100-wirtschaft.html

Evaluierungsbericht zum Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“

Das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ wurde zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes als gemeinsames Projekt aller Bundesressorts 2014 vom Bundeskabinett verabschiedet. Der nun vom Kabinett beschlossene Evaluierungsbericht 2016 informiert über den aktuellen Stand dieses Programmes.

Anspruch einer digitalisierten Bundesverwaltung sind nutzerfreundliche, durchgängige, möglichst medienbruchfrei vernetzte Prozesse zwischen allen Verfahrensbeteiligten, die einfach zu bedienen, effizient und effektiv sind. Voraussetzung dafür ist die flächendeckende Einführung der e-Akte. Beispielgebendes Projekt ist die eGesetzgebung, die den Gesetzgebungsprozess zwischen allen Verfassungsorganen vollständig elektronisch abbildet, von der Konzeption des Gesetzes bis zur Verkündung im elektronischen Gesetzblatt.

Die Ergebnisse der Evaluierung zeigen, dass die bereits in Kraft getretenen Umsetzungsverpflichtungen in weiten Teilen erreicht werden und damit wichtige Grundlagen für Vernetzung und Interoperabilität geschaffen wurden. Die Evaluierung zeigt aber auch, dass die gewünschte Digitalisierung der Verwaltung nur erreicht werden kann, wenn die verschiedenen Programme und Maßnahmen stärker koordiniert werden und gemeinsame Infrastrukturen und Standardkomponenten konsequent genutzt werden.

Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/05/evaluierungsbericht-digitale-verwaltung.html

Kabinettsbeschluss zum Open-Data-Gesetz

Die Bundesregierung hat am 25. Januar 2017 den vom Bundesinnenminister vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes (sogenanntes Open-Data-Gesetz) beschlossen. Mit der unentgeltlichen Bereitstellung offener Daten durch Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung erfüllt die Bundesregierung eine Forderung aus der Digitalen Agenda 2014-2017. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Daten des Bundes verbessern.

Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/entwurf-open-data-gesetz.html

IT-Strategie der Bundesverwaltung 2017-2021

Die Bundesregierung hat mit Beschluss des IT-Rats vom 19.01.2017 ihre IT-Strategie für den Zeitraum 2017 bis 2021 verabschiedet. Die IT-Strategie definiert übergreifende Ziele und Handlungsfelder für die IT der Bundesverwaltung. Die Bundesregierung setzt darin unter anderem auf die kontinuierliche Aktualisierung der eingesetzten Technologien, die Offenheit gegenüber technischen Innovationen und die Umsetzung von möglichst offenen Standards. Die IT-Strategie wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik erstellt und anlassbezogen, mindestens alle fünf Jahre, fortgeschrieben und entsprechend den politischen sowie technologischen Entwicklungen aktualisiert. Mit der ressortübergreifend für die gesamte Informationstechnik der Bundesverwaltung verpflichtenden IT-Strategie will die Bundesregierung substantielle Schlüsseltechnologien fördern, sichern und schützen. So soll die Zukunftsfähigkeit der Bundesverwaltung gesichert werden.

 

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/118/1811885.pdf (S. 23)

Kabinettsbeschlüsse für E-Government-Portalverbund

Die Verwaltungsportale aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen sollen nach Beschluss des Bundeskabinetts binnen fünf Jahren zu einem „Portalverbund“ verknüpft werden. Über individuelle Nutzerkonten soll es möglich sein, sich an diesem Portalverbund anzumelden und sich mit dem für die jeweilige Verwaltungsdienstleistung notwendigen Sicherheitsniveau zu authentifizieren. Zu diesem Zweck wird eine Grundgesetzänderung vorgenommen (Art. 91 c Abs. 5 GG -neu-), die dem Bund im Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung des Zugangs zu den Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern (einschließlich Kommunen) verleiht. Das notwendige Miteinander von Bund und Ländern wird über die Zustimmungspflicht im Bundesrat gesichert.

Das ebenfalls im Kabinett verabschiedete Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG) regelt die weitere Ausgestaltung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das OZG verpflichtet Bund und Länder (einschließlich Kommunen), alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen binnen fünf Jahren auch online anzubieten und sie über einen Verbund der Verwaltungsportale von Bund und Ländern zugänglich zu machen. Mit den im Portalverbund vorgesehenen Nutzerkonten können, nach einer einmaligen Registrierung, alle angebotenen Leistungen im Portalverbund von jeder Stelle aus genutzt werden.

Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/12/buergerportal.html

Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrats für neue eGovernment-Projekte und -Anwendungen

In seiner Sitzung am 13. Oktober entschied der IT-Planungsrat unter anderem, dass Bürger und Unternehmen zukünftig möglichst viele ihrer Anträge – unabhängig von Ort und Zeit – bei einer Anlaufstelle erledigen können sollen. Dafür hat er ein neues Digitalisierungsprogramm aufgelegt. Bis 2018 sollen jährlich drei konkrete Projekte mit besonders hohem Nutzen für Bürger und Unternehmen beispielhaft umgesetzt werden. Anschließend werden die digitalisierten Verfahren für den flächendeckenden Einsatz in Deutschland empfohlen.

Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/10/it-planungsrat-erweitert-seinen-aktionsplan.html

Kabinettsbeschluss zum E-Rechnungs-Gesetz

Die Rechnungstellung an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung durch private Unternehmen soll zukünftig in elektronischer Form möglich sein. So sieht es das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes vor, das vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.  Damit können die rechnungstellenden Unternehmen der Bundesverwaltung um bis zu 11 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Darüber hinaus werden Ressourcen geschont, Medienbrüche vermieden und durchgängige, sowie konsistente Prozesse von der Bestellung bis zur Bezahlung geschaffen.

Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/07/bundeskabinett-beschliesst-e-rechnungs-gesetz.html