Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung

Der EU-Rat hat die EU-Datenschutzgrundverordnung (siehe Aktuelles vom 15.12.2015) angenommen. Damit ist der Weg frei für die finale Verabschiedung durch das EU-Parlament. In Kraft treten soll die neue Verordnung Anfang 2018 und die bereits seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) ersetzen.

Die 28 EU-Staaten wollen Konsumenten künftig einen besseren Schutz ihrer persönlichen Daten garantieren und gleichzeitig für Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll daher das Datenschutzrecht innerhalb Europas vereinheitlichen und dem Einzelnen mehr Kontrolle über seine Daten verschaffen.

Quelle: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/04/08-data-protection-reform-first-reading/

 

::: UPDATE 14.04.2016 :::

Das EU-Parlament hat die Datenschutz-Grundverordnung erwartungsgemäß angenommen. Die Vorschriften werden 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und zwei Jahre nach der Veröffentlichung wirksam sein. Alle Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Bestandteile der Grundverordnung in nationales Recht zu transformieren.

Quelle: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160407IPR21776/Parlament-verabschiedet-EU-Datenschutzreform-%E2%80%93-EU-fit-f%C3%BCrs-digitale-Zeitalter

EU-Datenschutzgrundverordnung

Nach fast vierjähriger Debatte haben sich am 15. Dezember 2015 Europäischer Rat, Europäisches Parlament und Europäische Kommission über den endgültigen Inhalt der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung geeinigt. In Kraft treten soll die neue Verordnung Anfang 2018 und die bereits seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) ersetzen.

Die 28 EU-Staaten wollen Konsumenten künftig einen besseren Schutz ihrer persönlichen Daten garantieren und gleichzeitig für Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll daher das Datenschutzrecht innerhalb Europas vereinheitlichen und dem Einzelnen mehr Kontrolle über seine Daten verschaffen. Entsprechend gelten künftig in allen EU-Staaten die gleichen Standards in Sachen Datenschutz, datenschutzrechtliche „Rückzugsräume“ wird es nicht mehr geben. Im Gegensatz zur bestehenden Datenschutzrichtline aus dem Jahr 1995 muss die neue Datenschutzgrundverordnung in den EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr umgesetzt werden. Kein Land hat die Möglichkeit, die Verordnung abzuschwächen oder strengere Regeln einzuführen.

Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/eu-datenschutzgrundverordnung-das-sind-die-neuerungen/